Mein Einkommen
Abgeordneten-Einkommen: Ich habe nichts zu verbergen ...
Es gibt derzeit auch in Niedersachsen keine Gesetze oder Richtlinien, die die Offenlegung der Einkommen oder Nebentätigkeiten von Abgeordneten regeln. Wir als SPD fordern dies jedoch seit langem. Da eine solche Pflicht derzeit nicht besteht, lege ich daher freiwillig hiermit meine Einkünfte offen.
A. Einkommen aus meiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter:
1. Grundentschädigung
Als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages erhalte ich zwölfmal im Jahr eine monatliche steuerpflichtige Grundentschädigung in Höhe von 6.000 Euro Brutto. Die Entschädigung wird wie bei jedem anderen Arbeitnehmer versteuert. Außerdem zahle ich monatlich meinen Anteil an der Kranken- und Pflegeversicherung; der Landtag bezuschusst meine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mit 50 %. Von meinen Nettobezügen zahle ich Lebens- und Unfallversicherungen, Partei-und Sonderbeiträge, Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, Vereinsbeiträge, Gewerkschaftsbeiträge usw..
2. Aufwandsentschädigung
Zur Begleichung von Sachausgaben der Abgeordnetentätigkeit (z.B. Mietkosten für das Abgeordnetenbüro, Fahrten im Wahlkreis, Bürokosten, Zeitungen, Porto- und Telefonkosten, Anzeigen, Einladungen, EDV-Materialien, Veröffentlichungen usw.) bekomme ich eine monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.048,00 Euro. Dafür darf ich jedoch keine Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben und bekomme nichts vom Finanzamt erstattet.
Außerdem werden mir einmal in der fünfjährigen Legislaturperiode die Anschaffungskosten für die EDV-Ausstattung meines Büros in Oldenburg zur Hälfte, aber maximal bis zu 1.500,- Euro erstattet.
Als Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur erhalte ich für zusätzliche Aufwändungen, die durch dieses Amt entstehen, eine weitere Aufwandsentschädigung von monatlich 107,- Euro
3. Unterbringungs- und Reisekosten sowie Tagegeld
Als Abgeordnete besitzen wir für Bahnreisen in Niedersachsen bzw. nach Berlin, Hamburg und Bremen eine Netzkarte der Deutschen Bahn, 1. Klasse. Für weitere Reisen im Rahmen der Landtagstätigkeit werden gegen Nachweis (Vorlage der Quittung) Reisekosten vom Niedersächsischen Landtag erstattet. Als Tagegeld erhalte ich bei Anwesenheit bei den Sitzungen des Landtages, seiner Ausschüsse oder der SPD-Landtagsfraktion gegen Nachweis pro Tag 15 Euro, bei mehrtägigen Sitzungen 23 Euro.
B. Sonstige Einkommen
1. Einkommen aus Ehrenamtlichen Tätigkeiten
Ich erhalte als Mitglied des Bezirksvorstands Weser-Ems der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bei Tagungen von AWO-Gremien Tagegeld. Im Jahr 2010 bekam ich aus diesen Tätigkeiten insgesamt 270,- Euro Sitzungsgeld.
2. Sonstige Einkommen
Ansonsten erhalte keine Entschädigung oder Gehalt aus anderen Tätigkeiten.











