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Anfragen von Wolfgang Wulf an die Landesregierung

Auswahl von Anfragen des Abgeordneten Wolfgang Wulf an die Landesregierung

Nachstehend informiere ich Sie über ausgewählte Anfragen, die ich - zum Teil mit weiteren Abgeordneten aus der SPD-Fraktion - an die Landesregierung gestellt habe.

Soweit erfolgt, ist die Antwort der Landesregierung dabei.

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Kl. Anfrage zum Studienerfolg von niedersächischen Bildungsinländern PDF 69 KB

 

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Kleine Anfrage - Barrieren für Fachhochschulabsolventen auf dem Weg vom Master zum Doktor abbauen - link zum download PDF 89 KB
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Fragen Januar 2011 - Zulassungschaos an Niedersachsens Hochschulen - hier zum Wortlaut PDF 47 KB

Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Krogmann und Wolfgang Wulf (SPD), eingegangen am 22.03.2010, zur Unterrichtsversorgung der Schulen in Oldenburg

Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Az. II/721-620
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Wortlaut der Kleinen Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Krogmann und Wolfgang Wulf (SPD), eingegangen am 22.03.2010
Unterrichtsversorgung der Schulen in Oldenburg

Immer wieder gibt es Klagen von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern über die Unterrichts-versorgung an den Schulen in Oldenburg. Trotz der Zusage der Landesregierung, dass Unterricht zu 100 % erteilt werde, gehört Unterrichtsausfall zum Schulalltag.
Deshalb fragen wir die Landesregierung:
Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an den folgenden Schulen zum Stand vom 1. Febru-ar 2010?
Grundschulen
– Alexandersfeld, Alexanderstr. 500,26127 Oldenburg
– Auf der Wunderburg, Ekkardstr. 28, 26135 Oldenburg
– Babenend, Babenend 15-17, 26127 Oldenburg
– Bloherfelde, Schramperweg 57, 26129 Oldenburg
– Bümmerstede, Bümmersteder Tredde 110, 26133 Oldenburg
– Bürgeresch, Junkerstr. 17,26123 Oldenburg (GS mit Förderklassen Sprache)
– Dietrichsfeld, Liegnitzer Str. 37, 26127 Oldenburg
– Donnerschwee, Donnerschweer Str. 262, 26123 Oldenburg
– Drielake, Schulstr. 21, 26135 Oldenburg
– Etzhorn, Butjadinger Str. 355, 26125 Oldenburg
– Haarentor, Schützenweg 25, 26129 Oldenburg
– Heiligengeisttor, Ehnernstr. 8, 26121 Oldenburg
– Hermann-Ehlers-Schule, Feststr. 12, 26122 Oldenburg
– Hogenkamp, Hogenkamp 10, 26131 Oldenburg
– Klingenbergstr. 197, 26133 Oldenburg
– Kreyenbrück, Breewaterweg 2, 26133 Oldenburg
– Krusenbusch, Dießelweg 25, 26135 Oldenburg
– Nadorst, Eßkamp 6, 26127 Oldenburg
– Ofenerdiek, Lagerstr. 39, 26125 Oldenburg
– Ohmstede, Rennplatzstr. 182, 26125 Oldenburg
– Paul-Maar-Schule, Bremer Heerstr. 250, 26135 Oldenburg
– Röwekamp, Gertrudenstr. 25, 26121 Oldenburg
– Staakenweg, Staakenweg 7, 26131 Oldenburg
– Wallschule, Georgstr. 1, 26121 Oldenburg
– Wechloy, Küpkersweg 16, 26129 Oldenburg
Römisch-katholische Grundschulen
– Eversten, Lerigauweg 58, 26131 Oldenburg
– Harlingerstraße, Harlingerstr. 14, 26121 Oldenburg
– Schule Unter dem Regenbogen Kath. GS Kreyenbrück,
– Klingenbergstr. 19a, 26133 Oldenburg

Gesamtschulen
– IGS Flötenteich, Hochheider Weg 169, 26125 Oldenburg
– Helene-Lange-Schule, IGS, Marschweg 38, 26122 Oldenburg

Haupt- und Realschulen
– HRS im SZ Osternburg, Sophie-Schütte-Str. 10, 26135 Oldenburg

Hauptschulen
– HS Alexanderstraße, Alexanderstr. 90, 26121 Oldenburg
– HS Eversten, Brandsweg 50, 26131 Oldenburg
– HS Kreyenbrück, Kneippstr. 14, 26133 Oldenburg
– HS Ofenerdiek, Lagerstr. 32, 26125 Oldenburg

Realschulen
– RS Alexanderstraße, Alexanderstr. 90, 26121 Oldenburg
– RS Eversten, Brandsweg 50, 26131 Oldenburg
– RS Hochheider Weg , Hochheider Weg 169, 26125 Oldenburg
– RS Kreyenbrück, Brandenburger Str. 40, 26133 Oldenburg
– RS Ofenerdiek, Lagerstr. 32, 26125 Oldenburg

Gymnasien
– Abendgymnasium/Oldenburg Kolleg, Theodor-Heuss-Str. 75, 26129 Oldenburg
– Altes Gymnasium, Theaterwall 11, 26122 Oldenburg
– Cäcilienschule, Haarenufer 11, 26122 Oldenburg
– Eversten, Theodor-Heuss-Str. 7, 26129 Oldenburg
– Herbartgymnasium, Herbartstr. 4, 26122 Oldenburg
– Neues Gymnasium, Alexanderstr. 90, 26121 Oldenburg

Förderschulen
– Comeniusschule Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen, Hauptstr. 114, 26131 Oldenburg
– Fröbelschule Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen, Eßkamp 126, 26127 Oldenburg
– Schule an der Kleiststraße Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, Kleiststr. 43, 26122 Oldenburg
– Schule Borchersweg Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwick-lung, Borchersweg 80, 26135 Oldenburg
– Schule Sandkruger Straße Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Ent-wicklung, Sandkruger Str. 119, 26133 Oldenburg

Berufsbildende Schulen
– Berufsbildende Schulen Haarentor (Handelslehranstalten), Ammerländer Heerstr. 33/39, 26129 Oldenburg
– Bildungszentrum für Technik und Gestaltung der Stadt Oldenburg, Straßburger Str. 2, 26123 Oldenburg mit Gebäude Ehnernstr. 132, 26121 Oldenburg
– Berufsbildende Schulen III, Willersstr. 9, 26123 Oldenburg mit Gebäude Milchstr. 23, 26123 Ol-denburg und Gebäude Ammerländer Heerstr. 115/117, 26129 Oldenburg
– Berufsbildende Schulen Wechloy, Am Heidbrook 10, 26129 Oldenburg

Nicht städtische Schulen
– Paulus-Schule, Margaretenstr. 46, 26121 Oldenburg Hauptschule und Realschule, Schulträger: Kath. Kirche
– Graf-Anton-Günther-Schule, Gymnasium, Schleusenstr. 4, 26135 Oldenburg Schulträger: Landkreis Oldenburg
– Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Lerigauweg 39, 26131 Oldenburg Schulträger: Land Niedersachsen
– Liebfrauenschule, Gymnasium, Auguststr. 31, 26121 Oldenburg, Schulträger: Kath. Kirche
– Oldenburg-Kolleg/Abendgymnasium, Theodor-Heuss-Str. 75, 26129 Oldenburg Schulträger: OL-Kolleg: Land Niedersachsen und Schulträger Abendgymnasium: Stadt Oldenburg
– Freie Waldorfschule, Blumenhof 9, 26135 Oldenburg, Schulträger: Verein für freies Schulwesen Heilpädagogischer Zweig der Freien Waldorfschule, Stedinger Str. 20-22, 26135 Oldenburg

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Schriftliche Anfrage zur mündlichen Beantwortung, Oktober 2009: Entspricht die Lärmschutzermittlung der Deutschen Bahn (DB) auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg bei der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven den tatsächlichen Lärmimmissionen?

Derzeit ermittelt die Deutsche Bahn (DB) bei der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg die Lärmimmissionen. Dies dient dem geplanten Bau von Lärmschutzmaßnahmen auf dieser Strecke wegen der zu erwartenden höheren Güterzugfrequenz in den nächsten Jahren nach Fertigstellung des Jade-Weser-Ports. Die Rechtsgrundlagen für den Bau von Lärmschutzeinrichtungen ergeben sich aus § 41 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die geltenden Immissionsgrenzwerte sind in der 16. Verkehrslärmschutzverordnung festgehalten.

Es erfolgt bei der Lärmschutzermittlung allerdings keine Lärmmessung vor Ort, sondern eine Berechnung nach Richtlinien. Hierbei werden auf der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven nach Zusagen von Bahnvertretern auch die Obergrenzen der prognostizierten Verkehre berücksichtigt. Erste Ergebnisse sind laut Nordwest-Zeitung (NWZ) Oldenburg vom 25. September 2009 in sogenannten „Isophonenkarten veröffentlicht worden.

Die Nordwest-Zeitung Oldenburg hat vor diesem Hintergrund eigene Lärmmessungen durchgeführt und berichtete darüber in einem Artikel am 1. Oktober 2009. Danach müssten die Anwohner an der Stadt-Oldenburger Bahnstrecke „viel mehr Lärm ertragen als die Bahn AG behauptet“, so die NWZ. Eigene Messungen der NWZ vor Ort ergaben Werte bis zu 88 Dezibel, das seien 21,7 Dezibel mehr als die Bahn in ihrem Gutachten mitteilte. Den Angaben der Bahn AG zufolge erreiche der Lärm an den Häusern direkt neben dem Gleis 66,3 Dezibel. Nach dem Artikel der NWZ würden die Messungen der Bahn jedoch nicht mit Mikrophonen vor Ort durchgeführt, sondern simuliert. Anhand der topografischen Daten sowie der Zahl und Art der vorbeifahrenden Züge ermittle ein Computerprogramm den Lärmpegel.

Die NWZ hat mit den von ihr eingesetzten Geräten vor Ort deutlich höhere Werte gemessen als die Simulation der Bahn AG ergab. So berichtet die NWZ, dass nicht nur Güterzüge, sondern auch die leiseren Personenzüge der Nordwestbahn mit 74 Dezibel noch deutlich über dem von der Bahn AG ermittelten Wert liegen würden.

Die Bahn AG hat zugesagt, Lärmschutzmaßnahmen ab 2013 an der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg zu installieren, doch der Umfang und die Größe möglicher Lärmschutzmaßnahmen orientiert sich an der Lärmbelastung. Nun befürchten selbstverständlich die Anwohner, dass die zugrunde gelegten Daten der Bahn AG zu gering ausfallen, weil die vor Ort ermittelten Daten der Nordwest-Zeitung deutlich höher sind. Möglicherweise könnten die auf der Basis der Daten der Bahn AG installierten Lärmschutzmaßnahmen dem tatsächlichen Lärmanfall nicht genügen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung.
 

  • Ist es für das Land akzeptabel, dass die Bahn AG bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Oldenburg –Wilhelmshaven Daten zur Planungsgrundlage nimmt, die auf simulierten Prognosen beruht?
  • Wie beurteilt die Landesregierung die Diskrepanz zwischen den vor Ort gemessenen Lärmmessungen der Nordwest-Zeitung mit den von der Bahn AG bekannt gegebenen Ergebnissen und wie will die Landesregierung daraus resultierende Befürchtungen und Ängste der Bevölkerung aus dem Weg räumen?
  • Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um sicher zu stellen, dass bei der Lärmermittlung an der Bahnstrecke Oldenburg -. Wilhelmshaven ein Verfahren angewendet wird, bei dem garantiert ist, dass die objektiv tatsächlich vorhandenen Lärmimmissionen gemessen und zur Grundlage zu installierender Lärmschutzmaßnahmen genommen werden?

Landtagssitzung am 30. Oktober 2009

Mündliche Anfragen, Frage 44

Antwort des Nieders. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 44 des Abgeordneten Wolfgang Wulf (SPD)

Betr.: Entspricht die Lärmschutzermittlung der Deutschen Bahn auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg an der Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven den tatsächlichen Lärmimmissionen?


Die Ermittlung der Lärmbelastung von Eisenbahnstrecken wird durch das Berechnungsverfahren „Schall 03“ geregelt, das 1990 mit der 16.BImSchV rechtlich verbindlich verankert wurde. Systembedingt lassen sich zukünftige Belastungen nicht messen, sondern nur rechnerisch ermitteln. Das Schutzniveau, auf das der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der 16. BImSchV abzielt, ist nicht etwa auf eine einzelne Zugvorbeifahrt oder die Belastung an einem bestimmten Tag abgestellt, sondern auf einen akustischen Mittelwert über eine längere Zeit – getrennt nach Tag und Nacht. Nur darüber macht die Lärmwirkungsforschung verlässliche Aussagen hinsichtlich der Belästigung. Daher kann eine Messung von nur wenigen Zügen oder eines einzelnen Zuges an einem Tag nicht als repräsentative Messung zur Beschreibung der Belastung angesehen wer-den. Die DIN 45642 regelt präzise, wie die Schienenverkehrsgeräusche zu messen sind. Im vorliegenden Fall kann, selbst bei wohlwollender Interpretation der Messungen der NWZ, kaum von einer normgerechten Messung die Rede sein. Die Messungen der NWZ sind insofern fehlerhaft, da hier ein Maximalpegel mit dem gesetzlich als Bezug vorgeschriebenen energetischen Mittelungspegel verglichen wurde. Der Maximalpegel ist immer deutlich größer als der energetische Mittelungspegel.
Während der Maximalpegel der höchste innerhalb einer Messzeit aufgetretene Pegel ist, unabhängig von der Anzahl der Zugvorbeifahrten, beschreibt der energetische Mittelungspegel eine Art Dosis, die stark von der Anzahl der Zugvorbeifahrten abhängt. Nur letzteres wird durch die 16.BImSchV berechnet.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Ja. Die zukünftigen zusätzlichen Lärmbelastungen durch den JadeWeserPort lassen sich nur auf der Grundlage von Prognosen berechnen. Das Berechnungsverfahren ist durch Bundesrecht verbindlich vorgegeben. Die DB AG wendet dieses an.

Zu 2. und 3.:
Die Diskrepanz ergibt sich aus dem unzulässigen Vergleich von Maximal- und Mittelungspegel (siehe Vorspann).
Im Übrigen weist die Landesregierung darauf hin, dass die auf der Strecke Oldenburg-Wilhelmshaven zur Anwendung kommenden Vorschriften zur Lärmvorsorge in der Umsetzung zum höchsten erreichbaren Schutzniveau führen.
 

Anfragen März 2009

Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 35. Plenarsitzung am 27. März 2009

Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf
die Frage 11 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und
Wolfgang Wulf (SPD):

Wie ernst nimmt die Landesregierung die
Verantwortung von Hochschulen als Ausbildungsbetriebe?


Die Arbeitsschwerpunkte der Hochschulen liegen im Bereich Forschung und Lehre. Im Rahmen dieser Schwerpunkte werden von den Hochschulen ebenfalls Service- und Verwaltungsfunktionen wahrgenommen, innerhalb derer auch ausgebildet wird. Bei der Ermittlung des Budgets für die laufenden Zuweisungen der Hochschulen werden Mittel für Ausbildungsmaßnahmen berücksichtigt und wird ihr zweckbezogener
Einsatz durch den Abschluss von Zielvereinbarungen sichergestellt. Soweit vorhandene Ausbildungskapazitäten nicht ausgeschöpft werden, erfolgt eine Verlagerung zwischen den Hochschulen. Da auch in den nächsten Jahren für Niedersachsen erwartet wird, dass die Nachfrage nach Ausbildungsstellen das Angebot übersteigen wird, besteht überparteilich Konsens, die Zahl der Ausbildungsplätze nicht nur zu erhalten, sondern sogar zu steigern. Als Landesbetriebe und Stiftungen müssen auch die niedersächsischen Hochschulen Verantwortung übernehmen und ihrem Ausbildungsauftrag gerecht werden.

In der Goslarschen Zeitung vom 23. Januar 2009 wurde nun berichtet, dass die Leitung der TU Clausthal aus Kostengründen in mehreren Schritten bis zu 50 % ihrer Ausbildungsstellen nicht mehr besetzen will. Als zweitgrößter Ausbildungsbetrieb in einer strukturschwachen Region wie dem Harz nimmt die TU Clausthal eine zentrale Rolle ein, und der geplante Abbau von Ausbildungsstellen wäre für die Jugend ein verheerendes
bildungspolitisches Signal.

Wir fragen die Landesregierung:

1. War sie über den geplanten Abbau von Ausbildungsplätzen informiert, und wie bewertet sie das Vorgehen der TU Clausthal?

2. Wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Hochschule die Gelder, die zweckbestimmt für die Ausbildung eingesetzt werden sollten, zurückgegeben und sie anderen Dienststellen zur Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden?

3. In welchem Umfang bilden niedersächsische Hochschulen aus, und wie hat sich die Ausbildungsquote in den letzten fünf Jahren entwickelt
(bitte differenziert nach den einzelnen Hochschulen)?

Antwort der Landesregierung:

Zu 1: Die Anzahl der Ausbildungsplätze einer Hochschule wird in den Zielvereinbarungen mit der Hochschule festgelegt. Mit der Zielvereinbarung für die Jahre 2003 bis 2008 wurde vereinbart, dass
die vorhandene Kapazität von 100 Ausbildungsplätzen an der TU Clausthal in ca. 20 verschiedenen Berufen weiterhin in vollem Umfang ausgeschöpft
werden soll. Die internen Überlegungen der Hochschule über die Entwicklung der Ausbildungsplätze sind noch nicht abgeschlossen. Ob und in welchem Umfang eine Reduzierung erfolgen wird, bleibt den Verhandlungen im Rahmen der neuen Zielvereinbarung vorbehalten.

Zu 2: Mit der jährlichen Erhebung der Ausbildungsbemühungen niedersächsischer Hochschulen wird auch die Frage nach der Verlagerung von Ausbildungskapazitäten gestellt. Dies hat in vielen Fällen dazu geführt, dass Plätze für wenigstens eine Ausbildungsperiode anderen Hochschulen zur Verfügung gestellt werden konnten. Diese Praxis wird beibehalten werden.

Zu 3: Seit 2004 hat sich die Ausbildungssituation positiv entwickelt. Die Gesamtausbildungszahlen sind um 17,5 Ausbildungsplätze angewachsen.
Die Entwicklung in den einzelnen Hochschulen ergibt sich aus folgender Tabelle:

Hochschule
Gesamt 2004 Gesamt 2005 Gesamt 2006 Gesamt 2007 Gesamt 2008
Technische
Universität
Braunschweig128 130 130 130 130

Technische
Universität
Clausthal 101 101 101 101 101

Universität
Hannover 90 90 95 98 96

Medizinische
Hochschule
Hannover 285 280 280 280 295

Universität
Oldenburg 48 47 45 42 42

Universität
Osnabrück 20 20 20 24 24

Hochschule für
Bildende Künste
Braunschweig 7 7 7 7 6

Hochschule
Vechta
2 4 6 8 6
Fachhochschule
Braunschweig/
Wolfenbüttel 5 1 7 13 13

Fachhochschule
Hannover 2 2 2 2 5

Fachhochschule
Hildesheim/
Holzminden/
Göttingen 10 5 2 2 2

Fachhochschule
Oldenburg/Ostfriesland/
Wilhelmshaven 19 19 17 19 17

Universität
Göttingen 118 123 124 135,5 123

Universität Göttingen
- Bereich
Humanmedizin 340 340 340 320 328

Tierärztliche
Hochschule
Hannover 55 55 61 61 58

Universität
Hildesheim 5 5 2 2 3

Universität
Lüneburg 8 10 10 12 11

Fachhochschule
Osnabrück 10 12 10 8 7

Summe: 1253 1256 1259 1264,5 1270,5


Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 35. Plenarsitzung am 27. März 2009

Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 12 der Abg. Wolfgang Wulf, Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok, Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Hat die Landesregierung die politische Bildung wieder entdeckt - aber nur für die Erwachsenenbildung?

Laut rundblick vom 16. Januar 2009 hat Wissenschaftsminister Lutz Stratmann angekündigt, dass die Agentur für Erwachsenen- und
Weiterbildung „in den kommenden Jahren … einen Schwerpunkt auf die politische Weiterbildung setzen“ werde. Es habe eine entsprechende
Zentralstelle innerhalb der Agentur zu Beginn des Jahres ihre Arbeit aufgenommen, und sie „werde ein landesweites Konzept für die
politische Bildung entwickeln, die Aktivitäten und Kompetenzen in diesem Bereich bündeln sowie Projekte initiieren und Ansprechpartner für die Bundeszentrale für politische Bildung sein“. Für diese Arbeit stelle das Land
150 000 Euro zur Verfügung. Die Notwendigkeit, die politische Bildung in der Erwachsenenbildung zu fördern, ist unbestritten. In einer von der Agentur selbst herausgegebenen Untersuchung „Räume politischer Bildung
- Zur Programmpraxis in der niedersächsischen Erwachsenenbildung“ vom Mai 2007 wurde festgestellt, dass die „politische Bildung… nach wie vor auf der Agenda der anerkannten niedersächsischen Erwachsenenbildung“
stehe. Dabei hätten sich „das Arbeitsprofil und das Leistungsspektrum der politischen Bildung zwar differenziert“, sie habe „aber auch in vielen
Einrichtungen nur noch eine marginale Bedeutung“. Vor diesem Hintergrund ist die Bildung eines Schwerpunktes im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung im Sektor der politischen Bildung nachvollziehbar.

Unbeantwortet bleibt die Frage, welche Maßnahmen der politischen Bildung auf dem Gebiet der schulischen Bildung und der außerschulischen
Jugendbildungsarbeit geplant. Niedersachsen verfügte mit der Landeszentrale für politische Bildung (NLpB) über eine über die Grenzen Niedersachsens hinaus hoch anerkannte Einrichtung, die hervorragende Arbeit leistete. Mit der Auflösung der Landeszentrale durch die CDU/FDP-Landesregierung ist nach Auffassung von Beobachtern das Profil der politischen Bildung in der staatlichen geförderten Bildungsarbeit in Niedersachsen nicht mehr erkennbar gewesen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung im Sektor der politischen Bildung im Rahmen der Erwachsenen- und Weiterbildung mit
der Einrichtung der Zentralstelle im Rahmen der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung, und wie soll die Zentrale personell und finanziell in den nächsten Jahren ausgestattet werden?

2. Wie will die Landesregierung den Bereich der politischen Bildung im Rahmen der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit, insbesondere bei Jugendlichen, in Zukunft gestalten, und welche Aktivitäten sind in diesem Bereich für die Zukunft geplant?

3. Wie will die Landesregierung den Umfang an Aktivitäten durch die neu eingerichtete Zentralstelle für politische Bildung in der Agentur für
Erwachsenen- und Weiterbildung realisieren, der in anderen Ländern durch deren Landeszentrale für politische Bildung über den Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung hinaus geleistet wird?

Antwort der Landesregierung:

Die in Niedersachsen im Bundesvergleich vorbildliche Erwachsenen-/Weiterbildung bietet herausragende Möglichkeiten, im Bereich der politischen Weiter-/Bildung neue Maßstäbe zu setzen und einen elementaren Beitrag zum Erhalt und zum Ausbau der demokratischen Gesellschaftsstrukturen zu leisten. Nachhaltig unterstützt werden kann
dieses durch die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung als gemeinsame Plattform für das lebenslange Lernen. Dieses vorangestellt, wird die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die politische Bildung hat - historisch bedingt - in der niedersächsischen Erwachsenenbildung schon immer einen hohen Stellenwert, der sich auch im aktuellen Erwachsenenbildungsgesetz
(NEBG) abbildet. Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 NEBG gehört die politische Bildung zu den Maßnahmen, die den besonderen gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen und damit zu den höher bewerteten Bildungsmaßnahmen in der niedersächsischen Erwachsenen- und Weiterbildung. Um zu verdeutlichen, dass die politische Bildung trotz der Vielzahl neuer Aufgaben in der Erwachsenen-/ Weiterbildung (z. B. Offene Hochschule und Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung etc.) auch weiterhin eine vorrangige Bildungsaufgabe dieses Bildungsbereichs ist, hat sich die Niedersächsische Landesregierung dazu entschlossen, diesen Aufgabenbereich mit einem zusätzlichen jährlichen Mittelansatz in Höhe von 150 000 Euro auszustatten und eine Zentralstelle für politische Weiterbildung in der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung einzurichten und die dort vorhandenen Sach- und
Personalressourcen mitzunutzen. Die Zentralstelle soll die vielfältigen Aktivitäten der plural strukturierten Einrichtungen mit ihren sehr
unterschiedlichen Ansätzen zum Bereich der politischen Bildung in der Erwachsenenbildung koordinieren und auf der Grundlage des NEBG öffentlich sichtbar neue Impulse geben. Mit Blick auf das lebenslange Lernen ist es auch ein Ziel der Zentralstelle, die bestehende Zusammenarbeit mit dem MK im Bereich der politischen Bildung zu stärken und sie durch die Einsatzmöglichkeiten der niedersächsischen Erwachsenenbildungseinrichtungen im Sinne einer Vernetzung zu ergänzen.

Zu 2: Für den Bereich der politischen Bildung auf dem Gebiet der schulischen Bildung sowie der außerschulischen Jugendbildungsarbeit ist der seit Anfang 2007 im MK eingesetzte Koordinator Jugend und politische Bildung zuständig. Durch die Einrichtung der Zentralstelle für politische Weiterbildung bleibt die bisherige Zuständigkeitsregelung unberührt. Sein Arbeitsfeld umfasst den Aufgabenbereich der politischen Bildung mit der eindeutigen Schwerpunktsetzung auf junge Menschen. In der Arbeit haben sich drei inhaltliche Schwerpunktsetzungen herausgebildet, die in der Regel in Kooperation mit anderen Ministerien und freien Trägern durchgeführt werden: die Präventionsarbeit im Bereich des politischen Extremismus mit dem Schwerpunkt Rechtsextremismus (in Kooperation
mit dem MI), die Erinnerungsarbeit mit dem Schwerpunkt Verbrechen des Nationalsozialismus (in Kooperation mit der Gedenkstättenstiftung) sowie schließlich der ehemaligen DDR sowie die Förderung des demokratischen Bewusstseins z. B. durch Maßnahmen zu den bevorstehenden Europa-
und Bundestagswahlen (Aktion „Juniorwahl“). Für die Jahre 2009 und 2010 sind die Jubiläen „60 Jahre Grundgesetz“ sowie „20 Jahre friedliche
Revolution und 20 Jahre deutsche Einheit“ aktuelle Felder der politischen Bildung. Beim Koordinator Jugend und politische Bildung sind auch die Landeskoordination für das Projekt „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ sowie der „Schülerfriedenspreis“ angesiedelt.

Zu 3: Die verschiedenen Aufgaben in der politischen Bildung werden von der Landesregierung in enger Abstimmung mit den unterschiedlichen Trägern der politischen Bildung koordiniert und weiterentwickelt, um sichtbar ein Netzwerk politischer Bildung in Niedersachsen aufzubauen. Damit werden die differenzierten Aufgaben, die in anderen Bundesländern den Landeszentralen für politische Bildung übertragen sind, in effizienterer Weise in Kooperation wahrgenommen.


Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 35. Plenarsitzung am 27. März 2009

Antwort
des Finanzministeriums auf die Frage 45 der Abg. Detlef Tanke, Heinrich Aller, Ulla Groskurt, Sigrid Rakow, Silva Seeler und Wolfgang Wulf (SPD)

Europaweite Bekämpfung von Steuerbetrug:
Steht die Landesregierung im passiven Abseits?


Am 2. Februar 2009 hat die EU-Kommission zwei Richtlinienvorschläge angenommen, mit denen die gegenseitige Amtshilfe der Mitgliedstaaten
bei der Steuerfestsetzung und Beitreibung verbessert werden soll. Zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit bei der Steuerfestsetzung (Vorschlag Com (2009) 29) sind gemeinsame Verfahrensregeln, Formulare und Formate für die internationale Zusammenarbeit sowie Kanäle für den Informationsaustausch vorgesehen. Vertreter von Steuerverwaltungen eines Mitgliedstaates sollen an Ermittlungen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates mit denselben Prüfbefugnissen
aktiv teilnehmen dürfen. Wichtig ist zudem die beabsichtigte Aufhebung des Bankgeheimnisses im Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander.
Zur Verbesserung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuer (Vorschlag Com (2009) 28) schlägt die Kommission insbesondere vor,

- alle von den Mitgliedstaaten und ihren Gebietskörperschaften erhobenen Steuern und Abgaben sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
einzubeziehen,
- den spontanen Informationsaustausch über Steuererstattungen nationaler Steuerbehörden an Gebietsfremde verbindlich vorzuschreiben,
- Behördenvertretern eines Landes zu gestatten, sich aktiv an behördlichen Ermittlungen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates
zu beteiligen,
- die Amtshilfe bereits in einem frühen Stadium des Beitreibungsverfahrens zu gestatten, wenn sich hierdurch die Erfolgsaussichten verbessern,
- die Verfahren zur Beantragung oder Leistung von Amtshilfe zu vereinfachen und zu rationalisieren.

Hintergrund dieser Vorschläge ist laut Presseberichten die Erkenntnis der EU-Kommission, dass Steuerbürger im Rahmen der derzeitigen Ausgestaltung der Amtshilfeverfahren die Beschränkung der räumlichen Zuständigkeit nationaler Steuerbehörden ausnutzten, um in anderen
Ländern erzielte Einnahmen zu verbergen, oder in Ländern, in denen sie Steuern schulden, Insolvenzen herbeizuführen.
Die EU-Kommission geht von einem jährlichen Steuerbetrugsvolumen von 2 bis 2,5 %, (entsprechend 200 bis 250 Milliarden Euro) innerhalb
der EU aus. Gleichzeitig schätzt die Kommission im Bereich der Beitreibung den Erfolg von Amtshilfeersuchen nach dem derzeitigen Recht auf gerade einmal 5 % des betroffenen Steuervolumens. Von der Landesregierung sind nennenswerte Bekämpfungsstrategien nicht bekannt, obwohl sie angesichts der angespannten Haushaltslage
des Landes und teilweise starker Kürzungen in vielen einzelnen Haushaltstiteln die landespolitische Verpflichtung hätte, energisch gegenzusteuern.
Aktuelle Äußerungen von Ministerpräsident Wulff gegen die EU-Kommission verstärken in diesem Zusammenhang die Irritationen.
Sie vertiefen den Eindruck, die Landesregierung sei angesichts der näher rückenden Europawahl weniger an einer möglichst effektiven Bekämpfung des europaweiten Steuerbetrugs interessiert als vielmehr an einer regionalistischen Attitüde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. In welcher Höhe gingen dem Land Niedersachsen seit dem Jahre 2000 jährlich durch die in der Vorbemerkung genannten Tatbestände
von europaweitem Steuerbetrug und Steuerhinterziehung Finanzmittel verloren?

2. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung seit dem Jahre 2003 gestartet bzw. welche Aktivitäten plant sie, um die Erfolgsquote von
Amtshilfeersuchen von gerade einmal 5 % des betroffenen Steuervolumens deutlich zu steigern?

3. Wie bewertet die Landesregierung die o. g. Vorschläge der EU-Kommission zum Europaweiten Kampf gegen Steuerhinterziehung und
Steuerbetrug?

Antwort der Landesregierung:

Die Niedersächsische Landesregierung nimmt das Thema Steuerbetrug und dessen europaweite Bekämpfung sehr ernst. Zweifellos sind durch die
Freiheit des Personen-, Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU auch die Möglichkeiten der Steuerflucht und Steuerhinterziehung gewachsen. Vor diesem Hintergrund ist
eine gut und schnell funktionierende Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten für die ordnungsgemäße Steuerfestsetzung und Beitreibung von erheblicher Bedeutung und wird - schon aufgrund
der verbesserten technischen Möglichkeiten - künftig auch effizienter und schneller als in der Vergangenheit erfolgen können. Ein wichtiger Beitrag
dazu ist die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an die neuen Erfordernisse und Möglichkeiten. Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt daher das Bestreben der EU-Kommission, mit den
beiden in Ihrer Anfrage genannten Richtlinienvorschlägen zu einer Verbesserung und Beschleunigung der Verwaltungszusammenarbeit bei der
Steuerfestsetzung und der Beitreibung beizutragen. Beide Richtlinienvorschläge befinden sich derzeit in der fachlichen Überprüfung, an der sich auch Niedersachsen im Rahmen der zuständigen Fachgremien - wie stets in der Vergangenheit - aktiv beteiligt. Neben der Praxistauglichkeit der zu treffenden Regelungen und der Vermeidung übermäßiger Bürokratie wird dabei aber auch auf die Wahrung der Rechte deutscher Bürger, z. B. hinsichtlich Steuergeheimnis und Datenschutz, zu
achten sein. Bei aller Grundsätzlichkeit der Fragestellung ist festzustellen, dass sich nach wie vor die weit überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gesetzestreu verhält! Auch im Rahmen der anstehenden Beratungen des Bundesrates zu diesen Richtlinienvorschlägen wird sich die Niedersächsische Landesregierung für entsprechende Voten einsetzen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen 1
bis 3 wie folgt:

Zu 1: Zuverlässige Zahlenangaben zum Verlust an Finanzmitteln aus europaweitem Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Niedersachsen liegen der Niedersächsischen Landesregierung nicht vor. Die Vornahme von Schätzungen eher spekulativer Art erscheint der Niedersächsischen Landesregierung für die Bekämpfung des europaweiten Steuerbetrugs
weder notwendig noch sinnvoll.

Zu 2: Zu der von der EU-Kommission genannten „Erfolgsquote“ von 5 % ist anzumerken, dass es sich dabei um einen EU-weiten Durchschnittswert
handelt. Bereits aus dem ersten Bericht der EUKommission zur Beitreibungsstatistik der EU-Mitgliedstaaten für die Jahre 2003 und 2004 vom 8. Februar 2006 ist allerdings zu entnehmen, dass Deutschland bei den Beitreibungsverfahren innerhalb der EU schon bisher weit überdurchschnittlich zum Erfolg beiträgt. Danach hat Deutschland nicht
nur die meisten Beitreibungsersuchen von allen EU-Mitgliedstaaten gestellt, in 2004 konnten allein die deutschen Behörden 38,59 % des Betrags beitreiben, der von allen Mitgliedstaaten zusammen auf Ersuchen anderer Mitgliedstaaten beigetrieben wurde. Handlungsbedarf besteht daher insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Erfolgsquote deutscher Ersuchen an andere EU-Mitgliedstaaten. Die niedersächsische Finanzverwaltung hatte deshalb schon im Jahr 2006 im Vorfeld des jetzt von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurfs Anregungen zur Verbesserung der Beitreibung zwischen den Mitgliedstaaten der EU an das Bundesfinanzministerium herangetragen und unterstützt im Übrigen das Bundesfinanzministerium regelmäßig bei der Durchsetzung deutscher Interessen durch aktive Mitwirkung und Zuarbeit in den jeweiligen Fachgremien. Nachrichtlich sei darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit
für die Abwicklung zwischenstaatlicher Amtshilfe in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern liegt.

Zu 3: Wie oben dargelegt, begrüßt die Niedersächsische Landesregierung das Bestreben der EUKommission, mit den beiden Richtlinienvorschlägen
zu einer Verbesserung und Beschleunigung der Verwaltungszusammenarbeit bei der Steuerfestsetzung und der Beitreibung beizutragen, und wird die Arbeiten am Richtlinientext mit dem Ziel einer sachgerechten Ausgestaltung unterstützen.


Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 35. Plenarsitzung am 27. März 2009

Antwort
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 59 der Abg. Dr. Silke Lesemann, Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Matthias Möhle,
Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Neuausrichtung der internationalen Künstlerförderung: Warum bleibt die Konzeption im Verborgenen?

Im Weser-Kurier vom 13. März 2009 wird unter der Überschrift: „Worpswede verliert die Künstlerhäuser - Das Land Niedersachsen stellt Ende 2009 die Förderung ein und konzentriert Stipendien in Lüneburg“ über die neuesten Pläne des Ministers für Wissenschaft und Kultur berichtet. Danach soll die Künstlerförderung im
kunsthistorisch bedeutsamen Worpswede eingestellt werden. Auch die Künstlerförderung im Schloss von Bleckede stellt das Land ab Herbst
2009 ein. Ab 2010 soll sie allein an der Stiftungsuniversität Leuphana in Lüneburg durchgeführt werden.
In der am selben Tag nachgeschobenen Pressemitteilung des Kulturministers wird als Ziel der Neuausrichtung eine eindeutige Profilierung für ein international renommiertes Künstlerprogramm
angegeben. Die Ankündigung sorgte für große Überraschung und Empörung in Worpswede. So wird die Vorsitzende des Atelierhaus-Vereins zitiert: „Eine einseitige Entscheidung des Landes Niedersachsen. Für uns kam das völlig überraschend, wir wurden nicht einbezogen … Zuvor
sei noch von Plänen des Landes, die Künstlerförderung in Worpswede zu konzentrieren, die Rede gewesen.“ Eine Beteiligung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur gab es bisher nicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Gründe haben zur Entscheidung, die Künstlerförderung neu auszurichten und allein in Lüneburg anzusiedeln, geführt, und welche
Versäumnisse in der Künstlerförderung hat man in Worpswede festgestellt?

2. Wie soll der Stellenwert der Künstlerkolonie Worpswede in der Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst erhalten werden?

3. Wie sieht das neue Konzept zur internationalen Künstlerförderung des Landes aus, und welche Fachexpertise wurde dazu eingeholt?

Antwort der Landesregierung:

Zur zeitgemäßen und wirksamen Ausgestaltung einer Künstlerförderung ist eine regelmäßige Überprüfung unter fachlichen und finanziellen Gesichtspunkten erforderlich. Diese Überprüfung ist seit 2005 in Gang und hat ergeben, dass eine Vernetzung mit den Hochschulen des Landes sowie
ein interdisziplinäres (offenes) Stipendienangebot unter Einbeziehung wissenschaftlicher Fachrichtungen zu den Anforderungen einer zeitgemäßen Künstlerstätte gehören.
Mit dem neuen Programm internationaler Künstlerförderung reagiert das Land Niedersachsen zukunftsweisend auf die veränderten Arbeits- und
Produktionsbedingungen in der zeitgenössischen Kunst mit flexiblen Formen der Künstlerförderung. Der internationale Dialog rückt in den Vordergrund, ohne jedoch den regionalen Kontext aus den Augen
zu verlieren. Ziel eines international renommierten Künstlerprogramms
ist eine eindeutige Profilierung. Dieses geschieht durch Vernetzung (Netzwerkbildung zum und im Kunstfeld), Flexibilität (Orientierung an den
Bedürfnissen von Künstlern) und Sichtbarkeit (Wahrnehmung im Kunstfeld beispielsweise durch Ausstellungen, Symposien). In der bildenden Kunst werden derzeit jährlich knapp 300 000 Euro für die Künstlerförderung
aufgewendet. Davon entfallen 150 000 Euro auf Stipendien für Studienaufenthalte in niedersächsischen Künstlerstätten sowie 36 000 Euro auf ortsungebundene Stipendien (Jahresstipendien).
60 000 Euro werden für die künstlerische Betreuung der Stipendiaten in den Künstlerstätten in Worpswede und in Bleckede aufgewendet. Mit
Sachmitteln von über 40 000 Euro werden jährlich künstlerische Aktivitäten (Ausstellungen, Publikationen) unterstützt. Diese Mittel stehen auch weiterhin für die Stipendienförderung des Landes bereit. Die Stadt Bleckede hat dem Land die Künstlerstätte zu Mitte 2009 gekündigt. Anstelle der Ateliers ist die Einrichtung eines Aquariums geplant, das im
Zusammenhang mit der naturhistorischen Ausstellung im Bleckeder Schloss steht.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Künstlerförderung in Künstlerstätten (Artist-in-Residence) geht in Niedersachsen zurück bis in die 70er-Jahre und hatte ihre politischen
Motive u. a. in der Aufwertung des ehemaligen Zonenrandgebiets sowie ländlicher Standorte. Niedersachsen befindet sich angesichts heutiger
globaler Anforderungen und Ansprüche in einem internationalen Wettbewerb, auch mit anderen Artists-In-Residencies. Es muss sich im Kunstgeschehen als Standort etablieren, der für eine Förderung bekannt und attraktiv ist, die ausgewählte Künstlerinnen und Künstler zu einer Wettbewerbsfähigkeit im Kunstfeld weiterqualifiziert. Als Antwort
darauf müssen angemessene, zukunftsfähige Modelle der Künstlerförderung entwickelt werden.
Dass Künstler, die oft in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen arbeiten, sich auf Stipendien bewerben, ist allein kein Qualitätskriterium einer wirksamen Künstlerförderung. Das Land Niedersachsen konzentriert sich auf die Förderung von junger Kunst als Starthilfe auf dem Weg zu internationaler Wahrnehmung und Reputation. Entscheidend ist hierbei, dass das Stipendienprogramm auf die Zusammenarbeit von Künstlern aus dem In- und Ausland setzt. Die Künstlerförderung in Niedersachsen
wird so zur Plattform zeitgenössischer Kunst. Sie profitiert von einem kreativen Klima des Austauschs. Ein Stipendium muss Auszeichnung
sein und Entwicklung ermöglichen, um wichtiger Baustein der künstlerischen Laufbahn zu sein. Aufgrund der relativen Abgeschiedenheit erscheint Worpswede heute als Standort einer zentralen Künstlerstätte problematisch. Was zur Zeit der Gründung der Künstlerkolonie Worpswede am Ende des 19. Jahrhunderts ein wichtiges Kriterium für gelungene künstlerische Auseinandersetzung war - nämlich Stadtflucht, die Suche nach bäuerlicher Idylle und einfachem Leben -, entspricht nicht mehr den Bedürfnissen der am zeitgenössischen Kunstdiskurs orientierten Künstlerinnen und Künstler. Lüneburg dagegen bietet durch die Anbindung an die Universität einen umfassenden Diskurs und ein intellektuell anregendes Umfeld. Das klare Bekenntnis der Leuphana Universität Lüneburg, Kunsttheorie und -praxis als einen der vier Schwerpunkte
der universitären Forschung und Ausbildung zu entwickeln, spiegelt sich in Neuberufungen auf Professuren und vielfältigen Aktivitäten und Angeboten wider. Damit wird an diesem Standort konsequenterweise ein Bereich gestärkt, mit dem Lüneburg bereits auf internationale Anerkennung
gestoßen ist und großes Renommee vorweisen kann.
Nur durch die Auseinandersetzung mit internationalen Kuratoren, Theoretikern, Kritikern und Wissenschaftlern ist eine Anbindung an den internationalen Kunstdiskurs möglich. Die geplanten Aktivitäten der Leuphana Universität Lüneburg sehen ein internationales Gastprogramm mit Künstlern, Wissenschaftlern, Kuratoren und Kritikern sowie Ausstellungsmöglichkeiten vor. Damit einher gehen eine inhaltliche Vertiefung sowie ein breiteres und öffentlichkeitswirksames Forum für alle Teilnehmer des Künstlerprogramms. Dies wird durch die Vernetzung und teilweise Einbindung der Stipendiaten in den Lehr- und Forschungsbetrieb
noch gefördert. Somit können auf vielfältige Weise Synergieeffekte fruchtbar gemacht werden: Dies steigert die Möglichkeiten eines Künstlerförderungsprogramms um ein Vielfaches.
Weitere Angebote anderer Institutionen vor Ort können mitgenutzt werden wie beispielsweise die „halle_für_kunst“ (Lüneburg) oder der „Kunst-
Raum“ (Leuphana Universität Lüneburg), zwei zeitgenössisch orientierte Ausstellungshäuser, die international vernetzt sind.
Außerdem sind Lüneburg und die Leuphana Universität naturgemäß durch ein junges, interessiertes, geschultes und erprobtes Publikum geprägt,
das die Aktivitäten eines internationalen Künstlerprogramms kritisch begleiten und auf diese Weise neue Impulse setzen kann.

Zu 2: Der Name der 5 500 Einwohner fassenden Gemeinde ist ein Synonym für den wesentlichen Norddeutschlands zur Kunstgeschichte des
Impressionismus und Expressionismus. Worpswedes kunsthistorische Bedeutung geht zurück auf die Künstlerkolonie um Heinrich Vogeler, Fritz
Mackensen und Hans am Ende, die später auch Künstler wie Paula Modersohn-Becker und Otto Modersohn anzog. Die Künstlerkolonie als Arbeitsund Lebensgemeinschaft ist Vergangenheit. Ihr Stellenwert liegt in der kunsthistorischen Bedeutung.
Die Baudenkmäler Worpswedes leiden heute unter erheblichem Sanierungsstau. Eine strukturelle und konzeptionelle Neupositionierung der einzelnen Institutionen im Kontext der Worpsweder Kunstlandschaft
ist dringend notwendig. Nur so hat Worpswede eine wirtschaftliche Zukunft. Es gilt deshalb, die kulturtouristischen Belange und Erfordernisse
zu stärken. Mit Förderung des MWK aus EFRE-Mitteln in Abstimmung mit dem MW ist ein Masterplan Worpswede erstellt worden. Im Zuge dieser Planungen stehen Worpsweder Institutionen wie die Große Kunstschau/Roselius Museum, Barkenhoff und Haus im Schluh im Vordergrund. Für die Umsetzung des Masterplans sind erhebliche EFRE-Mittel eingeplant. Die Antragstellung befindet sich in Vorbereitung.
Im Rahmen dieser Profilierung werden wichtige Institutionen in die Lage versetzt, das kulturelle Erbe angemessen zu präsentieren, aber auch
durch Ausstellungen von aktueller Kunst dem Leitbild eines lebendigen Künstlerorts zu entsprechen. Im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kunstproduktion ist eine jährliche Sommerakademie (z. B. in Trägerschaft der Gemeinde, des Atelierhaus e. V. und gegebenenfalls des Landkreises)
sinnvoll, bei der Künstler als Dozenten eingeladen werden. Eine solche Sommerakademie für einen jeweils begrenzten Zeitraum in Worpswede ist
sowohl für Künstler als auch für Kunstinteressierte attraktiv. An einem kunsthistorisch bedeutenden Ort unter Einbezug der Aktivitäten von ortsansässigen Künstlern kann eine Auseinandersetzung mit
aktuellen Künstlern und Kunstentwicklungen stattfinden.
Dies wäre eine nachhaltige Stärkung der kulturtouristischen Ausrichtung und trüge zur Profilierung und zum Renommee Worpswedes als Ort für lebendige Kunst bei. Positive Erfahrungen mit vergleichbaren Sommerakademien konnte beispielsweise Salzburg machen.
Der museale Barkenhoff (Heinrich-Vogeler-Museum) wird als eine der zentralen Institutionen Worpswedes am Masterplan partizipieren. Er ist
mit den Künstlerhäusern Worpswede in der Barkenhoff- Stiftung Worpswede zusammengefasst.
Der hohe Stellenwert, den die Sammlung Heinrich Vogeler einnimmt, erfordert nicht nur eine angemessene museale Präsentation, sondern auch
eine Infrastruktur, die zum einen mehr Fläche für Sonderausstellungen und zum anderen einen Ausbau des Barkenhoff zu einem Forschungszentrum der künstlerischen Entwicklungen des frühen
20. Jahrhunderts möglich macht.
Eine zukunftsweisende, öffentlichkeitswirksame museale Arbeit erfordert Ausstellungsräume, Magazinräume, Gastwohnungen für Wissenschaftler
und einen Vortrags- und Veranstaltungsort. Dies alles kann in der Remise des historischen Barkenhoff, in der sich heute Wohnateliers für Stipendiaten befinden, untergebracht werden.

Zu 3: Um die wirksame Ausgestaltung der Künstlerförderung Niedersachsens zu überprüfen, hat das MWK bereits 2005 Experten um ihre Einschätzung zu den Gestaltungs- und Profilierungsmöglichkeiten
der niedersächsischen Künstlerstätten (Künstlerhäuser Worpswede, Künstlerstätte Bleckede und Künstlerhof Schreyahn) gebeten. Teilnehmer
waren u. a. Vertreter der Hochschule für Musik und Theater (Hannover), Hochschule für Bildende Künste (Braunschweig), A. v. Humboldt-
Stiftung (Bonn), Stiftung Schloss Neuhardenberg (Berlin), Akademie Schloss Solitude (Stuttgart).
Weiterhin wurde eine AG niedersächsischer Künstlerstätten gebildet, die in den Jahren 2006 und 2007 getagt hat. Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe
sind auch in das von der Universität Lüneburg durchgeführte Forschungsprojekt „Künstlerstätten im internationalen Vergleich“ eingeflossen. Insbesondere im o. a. Expertengespräch wurde verdeutlicht, dass eine Vernetzung mit den Hochschulen des Landes sowie ein interdisziplinäres (offenes) Stipendienangebot unter Einbeziehung
wissenschaftlicher Fachrichtungen zu den Anforderungen an eine zeitgemäße Künstlerstätte gehören.
Die Leuphana Universität Lüneburg hat 2006/07 ein Forschungsprojekt „Artists-in-Residence im internationalen Vergleich“ durchgeführt. Begleitend dazu gab es Expertengespräche zu Artists-In-
Resiencies u. a. mit Experten vom International Studio & Curatorial Program (ISCP, New York), International Artist Studio Program in Sweden
(IASPIS, Stockholm), Finnish Fund for Art Exchange, Frame, (Helsinki), transartist, halle_ für_kunst (Lüneburg), Stipendienstätte Bleckede,
Rijksakademie (Amsterdam), DAAD Artist Program (Berlin), Künstlerhäuser Worpswede, Christian Nagel (Galerist, Köln/Berlin), Daniel Knorr (Künstler, Berlin).
Wissenschaftlich analysiert und objektiviert wurden diese Ergebnisse durch die 2008 erschienene Publikation von Christoph Behnke, Christa Dziallas,
Marina Gerber und Stephanie Seidel „Artistsin- Residence. Neue Modelle der Künstlerförderung“. Ziele der neuen niedersächsischen Künstlerförderung sind eine Konzentration der Künstlerförderung
und Bündelung der Ressourcen, um den Dialog zwischen Künstler/innen sowie Kritiker/innen und Kurator/innen stärker zu fördern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Vernetzung zu
verbessern. Dies entspricht den heutigen Bedürfnissen von Künstlerinnen und Künstlern.
Das Programm internationaler Künstlerförderung des Landes Niedersachsen (PI[N]K) sucht einen Kooperationspartner, der die Bereitstellung von Orten der Reflexion, den diskursiven Austausch
und Vernetzung mit hohem Anregungspotenzial bietet. Dies bringt die Leuphana Universität Lüneburg ein. Aus einer solchen Konstellation sind innovative Impulse, Wissens- und Kompetenztransfers sowie Auf- und Ausbau von Netzwerken zu erwarten, welche sich mit der Region, dem Land Niedersachsen wie auch dem internationalen künstlerischen Produktionsfeld verbinden.
Die Leuphana Universität Lüneburg plant, im Rahmen ihrer Neuausrichtung die Förderung der zeitgenössischen Kunst und die künstlerischwissenschaftliche Auseinandersetzung mit ihr als Element dauerhaft in Forschung, Lehre und Transfer zu integrieren.
Eine Vernetzung mit dem Lehr- und Forschungsbetrieb der Leuphana Universität Lüneburg ist Bestandteil. Eine Vernetzung mit einschlägigen
kulturwissenschaftlichen Lehr- und Forschungseinheiten ist das Ziel. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Einbindung von Künstler/innen und der Programmleitung in die Lehre bzw. in Projektarbeit der Leuphana Universität Lüneburg geschaffen. PI(N)K soll zum 1. Januar 2010 starten. Die ersten Stipendiaten können ihr Stipendium ab 1. April 2010 in Lüneburg wahrnehmen. Das internationale Künstlerprogramm zeichnet sich durch Konzentration aus: die Konzentration auf einen Ort, die Konzentration auf eine zentrale Stipendienstruktur und die Konzentration des internationalen Kreativkapitals.
So wird die Innovationskraft des Landes Niedersachsens
befördert.



Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 35. Plenarsitzung am 27. März 2009

Antwort
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 60 der Abg. Wolfgang Wulf, Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke und Stefan Schostok (SPD)

Nach welchen Kriterien wurden Investitionsmittel aus dem Konjunkturprogramm II an die Heimvolkshochschulen verteilt?

Anfang Februar hat der Landesverband der Heimvolkshochschulen seine Mitglieder aufgefordert, „anstehende Planungen zur Sanierung
und gegebenenfalls Erweiterung einschließlich Finanzierungsvolumen“ mitzuteilen, weil sich das MWK mit Überlegungen zu einem Investitionsprogramm für Einrichtungen der Erwachsenenbildung
beschäftige. Auf diese Weise ist ein Bedarf von rund 15 Millionen Euro ermittelt worden.
Inzwischen sind durch die Landesregierung Entscheidungen zur Verteilung von Zuwendungen an Heimvolkshochschulen gefällt worden.
Danach erhalten: die Katholische Akademie Stapelfeld in Cloppenburg
2 000 000 Euro, die katholisch-soziale Akademie Ludwig-Windthorst-
Haus in Lingen 2 000 000 Euro, die (katholische) LHVHS Oesede 250 000 Euro, die (evangelische) HVS Rastede 360 000 Euro, die HVHS Hustedt in Celle 360 000 Euro, die HVHS Zeppelinhaus in Goslar 400 000 Euro.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien ist die Vergabe von Zuwendungen durch die Landesregierung erfolgt?

2. Ist die Mittelvergabe mit dem Landesverband der HVHS abgestimmt worden?

3. Wie begründet die Landesregierung, die sich die Pflege der Pluralität der Einrichtungen auf die Fahnen geschrieben hat, dass die katholisch
orientierten Heimvolkshochschulen mehr als zwei Drittel der Mittel erhalten sollen, die sogenannten freien Heimvolkshochschulen bei der Mittelvergabe jedoch gänzlich leer ausgehen?

Antwort der Landesregierung:

Das Konjunkturprogramm II des Bundes wurde aufgelegt, um der Wirtschaft in unserem Land schnelle und wirksame Impulse durch gezielte
öffentliche Investitionen zu geben. Im Mittelpunkt des Programms stehen Investitionen in die Infrastruktur im Bereich von Hochschulen, Forschung
und Bildung. Dank dieser Schwerpunktsetzung war es möglich, im begrenzten Umfang und sehr kurzfristig Mittel für Bauinvestitionen für den Erwachsenen-/ Weiterbildungsbereich vorzusehen.
In diesem Bildungsbereich gibt es einen sehr hohen Investitionsbedarf - vor allem bei den Heimvolkshochschulen. Dies liegt darin begründet, dass
nicht nur die Anforderungen an die inhaltliche Bildungsarbeit in der Erwachsenen-/Weiterbildung in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, sondern auch die Erwartungen der Teilnehmer/innen an die Rahmenbedingungen der Bildungsarbeit. Dieses gilt in besonderem Maße für die spezifische Bildungsarbeit in Heimvolkshochschulen und die
damit verbundene Verpflegung und Unterbringung in den Häusern.
Nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz sind die Heimvolkshochschulen verpflichtet, „dass diese einen Internats- und Wirtschaftsbetrieb unterhalten, der fester Bestandteil ihrer besonderen Arbeitsweise ist“ (§ 3 Abs. 3 Satz 2 NEBG).

Dieses vorangestellt, wird die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Vergabe von Zuwendungen aus dem Konjunkturprogramm II durch die Landesregierung erfolgte auf der Grundlage der Vergabekriterien
dieses Programms. Zu nennen sind hier

- die Priorität von Maßnahmen zur energetischen Sanierung in Bildungseinrichtungen,
- die kurzfristige bzw. zeitnahe Verwendung der Fördermittel, dokumentiert durch belastbare Daten zur Baufinanzierung, Planung und Darstellung des konkreten Bauvorhabens unter Berücksichtigung
der festgelegten Fertigstellung der Vorhaben sowie
- der Nachweis der „Eigenmittel“ einschließlich der Einwilligung bzw. Zustimmung der jeweiligen Bauträger bzw. Trägervereine der Bildungseinrichtungen.

Zu 2: Bedingt durch den o. a. Investitionsbedarf, wurden der Landesregierung bereits im Herbst letzten Jahres von mehreren Bildungseinrichtungen/ Heimvolkshochschulen Bauplanungen vorgelegt
mit der Bitte, eventuelle Fördermöglichkeiten zu prüfen. Nur dank dieser Vorlagen war es möglich, sehr kurzfristig Bauvorhaben aus der Erwachsenen-/ Weiterbildung bzw. aus dem Heimvolkshochschulbereich
in das Konjunkturprogramm II aufzunehmen. Da die Investitionssumme der vorliegenden Bauvorhaben die für die Erwachsenen-/ Weiterbildung in diesem Programm zur Verfügung stehende Summe deutlich überschritt und
zudem Eile geboten war, erfolgten keine weiteren Abstimmungen.

Zu 3: Die Zuwendungen aus dem Konjunkturprogramm II sind ein erster Schritt, den hohen Investitionsbedarf im Heimvolkshochschulbereich abzubauen. Berücksichtigt werden konnten dabei nur
Bauvorhaben, die zum jetzigen Zeitpunkt bereits förderfähig sind. Ohne das Konjunkturprogramm II könnten die ausgewählten Vorhaben nicht realisiert werden. Weitere Investitionen sind notwendig.
Deshalb wird geprüft, ob den Heimvolkshochschulen, die nicht im Konjunkturprogramm berücksichtigt werden konnten, ebenfalls anteilige Investitionsmittel für notwendige Bauvorhaben zur Verfügung gestellt werden können.



 

Anfragen Januar 2009 - Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 29. Plenarsitzung am 16. Januar 2009

Auszug aus dem Stenografischen Protokoll, S. 3394 - 3398

Anlage 13

Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 15 der Abg. Wolfgang Wulf, Heinrich Aller, Ulla Groskurt, Daniela Krause Behrens, Sigrid Rakow, Silva Seeler und Detlef Tanke (SPD)

Europa ist mehr: Keine klaren Konturen für Europakompetenz an niedersächsischen Hochschulen?

Eine erfolgreiche Europapolitik des Landes, welche auch das Europabild der Bürgerinnen und Bürger prägt, ist mehr als der Wettlauf um EU-Fördermittel. Es geht auch um die Bündelung von europäischen Beratungskompetenzen und -dienstleistungen angesichts der wachsenden Bedeutung europäischer Rechtssetzung und komplexer Finanzierungsregelungen für regionale Projekte vielfältigster Art. Für Unter-nehmen, soziale und kulturelle Einrichtungen stehen dafür bereits Europabüros zur Verfügung.
Für den Bereich der Wissenschaft ist dagegen in Niedersachsen nach Meinung vieler Experten und Praktiker eine solche zielgenaue Beratung kaum vorhanden. Dabei haben europäische Aspekte eine zunehmende Bedeutung für die Hochschulen. Dies gilt nicht nur für die Lehrerausbildung, sondern auch für mannigfache Bereiche der Forschung. Offenbar fehlt es an Transparenz und Kompetenz für eine optimierte Nutzung von EU-Ressourcen zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Durch welche Einrichtungen an welchen Hochschulen erfolgt für wissenschaftliche Institutionen und Projekte eine Beratung bei der Antragstellung zur Erlangung europäischer Fördermittel?

2. An welchen Einrichtungen welcher Hochschulen werden die Lehre, Forschung und Entwicklung im Bereich der europapolitischen Bildung durchgeführt?

3. Wo gibt es an den niedersächsischen Hoch-schulen europabezogene Arbeitsbereiche, die neben der Beratung auch bei Dienstleistungen im Hinblick auf Forschung und Lehre in europäischen Angelegenheiten aktiv sind?

Antwort der Landesregierung:

Das Land Niedersachsen hat bereits Anfang der 90er-Jahre EU-Hochschulbüros eingerichtet, die in ihrer regionalen Ausrichtung und Aufgabenstellung und in ihren Erfolgen (s. u.) entgegen der Auffassung der Fragesteller überaus deutlich erfolgreich sind. Sie werden auch überregional als erfolgreich angesehen, was sich bei der Einwerbung von EU-Mitteln auch quantitativ zeigt.

Dies vorangestellt, werden die Fragen im Einzelnen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Seit dem 1. Januar 1991 gibt es an den niedersächsischen Hochschulen EU-Hochschulbüros, deren Aufgaben vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit Erlass vom 8. Dezember 2000 fest-gelegt wurden:
- „Förderung des Europagedankens allgemein“,
- „Information der Hochschulmitglieder über EU-Förderprogramme ... und gezielte Werbung für die Beteiligung an EU-Programmen (z. B. persönliche Ansprache insbesondere auch von Mit-gliedern der Fachhochschulen ...)“,
- „Unterstützung der Hochschulmitglieder bei der Suche nach Projektpartnern“,
- „Beratung der Hochschulmitglieder in Fragen der Antragstellung und des Projektmanagements“,
- „Koordinierung bei laufenden und neu zu definierenden EU-Programmen“,
- „Zusammenarbeit mit anderen Stellen in EU-relevanten Aufgabenbereichen“ sowie
- „Vergabe von Reisekostenmitteln im Zusammenhang mit der Vorbereitung von EU- Programmanträgen“.
Für die EU-Hochschulbüros wurden 13 Stellen unterschiedlicher Wertigkeit eingerichtet.
Die EU-Hochschulbüros arbeiten mit Ausnahme der Büros an der Universität Göttingen und der Technischen Universität Clausthal in Regionalstrukturen. Dadurch ergeben sich folgende Verantwortungsbereiche:

EU-Hochschulbüro / Zuständigkeitsbereich

Braunschweig/Lüneburg/Wolfenbüttel

Technische Universität Braunschweig
Fachhochschule Braunschweig/
Wolfenbüttel
Hochschule für Bildende
Künste Braunschweig
Leuphana Universität Lüneburg


Clausthal
Technische Universität Clausthal


Göttingen
Georg-August Universität Göttingen


Hannover-Hildesheim
Leibniz Universität Hannover
Medizinische Hochschule Hannover
Tierärztliche Hochschule Hannover
Universität Hildesheim
Hochschule für Musik und Theater
Fachhochschule Hannover
Fachhochschule Hildesheim/
Holzminden/Göttingen (HAWK)

Osnabrück
Universität Osnabrück
Hochschule Vechta
Fachhochschule Osnabrück

Oldenburg
Universität Oldenburg
Fachhochschule Oldenburg/
Ostfriesland/ Wilhelmshaven
Fachhochschule Ottersberg

Neben den seit 2001 übertragenen Aufgaben hat sich das Tätigkeitsspektrum der Büros weiterentwickelt und umfasst im Detail folgende Leistungen:
- Informationen zu Fördermöglichkeiten
- Monatlich wird ein Förderinfo mit Hinweisen auf europäische, nationale und internationale Fördermöglichkeiten veröffentlicht. Ansprechpartner/-innen werden benannt.
- Es werden Informationsveranstaltungen zu all-gemeinen und zu spezifischen, das jeweilige EU-Forschungsrahmenprogramm Themen organisiert und durchgeführt. Dazu werden gegebenenfalls auch Experten des BMBF oder der Europäischen Kommission eingeladen. Die Veranstaltungen finden zentral, regional oder auf Wunsch nur an einer Einrichtung statt.
- Individuelle Beratung und Unterstützung
- bei der Antragsvorbereitung,
- bei der Antragstellung,
- in Vertragsangelegenheiten u. a.,
- während der Projektlaufzeit,
- bei der Projektabwicklung,
- bei der Nachbetreuung abgelehnter Projekte.
- Netzwerkaktivitäten
- regelmäßiger Austausch in der Konferenz der EU-Hochschulbüros zur Erweiterung der Beratungskompetenz
- Informationsveranstaltungen in der niedersächsischen Landesvertretung in Brüssel
- Kontaktpflege mit Kolleginnen/Kollegen der EU-Förderberatung der norddeutschen Länder
- Projektmanagement
Einige Büros bieten als zusätzliche Leistung die Übernahme von administrativen, nicht wissenschaftlichen Aufgaben in EU-Forschungsprojekten an. Die entstehenden Kosten können über das jeweilige Projekt abgerechnet werden.
- Studien zur Beteiligung Niedersachsens an der europäischen Forschungsförderung
Seit 1994 wird die niedersächsische Beteiligung an Forschungsrahmenprogrammen (FRP) systematisch im Rahmen von Studien erhoben. Diese Studien geben einen Überblick über die Partizipation der Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen an den einzelnen Forschungsrahmenprogrammen einschließlich der Gesamtfördersummen. Die Auswertungen sind auf der Seite des EU-Hochschulbüros Hannover-Hildesheim (http://www.eu.uni-han-nover.de/) abrufbar.
Das EU-Hochschulbüro Hannover-Hildesheim hat aktuell im Auftrag des MWK eine Studie zur Beteiligung des niedersächsischen Forschungsstandorts am 6. EU-Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (Band 2) ab-geschlossen. Damit liegt mit eine vollständige Auswertung für das 6. FRP vor.
Erfreulicherweise konnten die Drittmitteleinwerbungen trotz der Umstrukturierung des Rahmenprogramms auf neue Instrumente, wie z. B. größere Forschungsprojekte und Exzellenznetzwerke, deutlich um 27 % gesteigert wer-den. Niedersächsische Forschungsschwerpunkte auf europäischer Ebene sind die In-formations- und Kommunikationstechnologien, die Lebenswissenschaften und die Umweltwissenschaften. Niedersachsen wirbt insgesamt rund 70 Millionen Euro ein.
In Band 1 der Studie wird die Beteiligung der deutschen Hochschulen am 6. FRP erstmalig bundesweit dargestellt. Die niedersächsischen Hochschulen belegen sowohl bei der Beteiligung als auch bei der EU-Drittmittelakquise im Bundesvergleich jeweils den vierten Platz. Die Drittmitteleinnahmen belaufen sich für das Rahmenprogramm von 2002 bis 2007 absolut auf insgesamt 79,1 Millionen Euro.

Zu 2: Europapolitische Bildung ist insbesondere in folgenden Studiengängen expliziter Gegenstand der wissenschaftlichen Ausbildung:
- Bachelorstudiengang Europäische Studien an der Universität Osnabrück
Der Bachelorstudiengang Europäische Studien ist interdisziplinär angelegt. Im Mittelpunkt stehen politische und gesellschaftliche Prozesse des europäischen Integrationsprozesses, die in den Kernfächern Politikwissenschaft und Soziologie gelehrt werden. Je nach eigener Schwerpunktsetzung werden zudem ökonomische, rechtswissenschaftliche, historische und geografische Kenntnisse vermittelt, um eine umfassende Analyse des Integrationsprozesses zu erlauben.
- Masterstudiengang Europäische Studien an der Universität Osnabrück
Ziel des Masterstudiengangs ist es, Studierenden eine inhaltliche Vertiefung in den Europäischen Studien zu bieten. Dabei geht es um die Vermittlung vertiefter und differenzierter Kenntnisse in zwei Schwerpunktbereichen, nämlich dem der europäischen Integration sowie dem der Transformation nationaler politischer Systeme im Rahmen der europäischen Integration. In beiden Themenbereichen werden sowohl theoretische Konzepte als auch empirische Erkenntnisse vermittelt. Schwerpunktmäßig stehen dabei aktuelle Tendenzen der europäischen Integration und der Transformation des EU-Systems sowie die Transformation nationaler politischer Systeme und ihrer Subsysteme im Zentrum des Interesses. Schließlich kann über Praktika, aber auch im Rahmen der Forschungsseminare, soweit sie praxisnahe Themen bearbeiten, sowie über Spezialkurse, die von Praktikern der EU angeboten werden, ein direkterer Bezug zu verschiedenen Berufsfeldern hergestellt werden.
- Masterstudiengang Europäische Integration/European Studies an der Leibniz Universität Hannover
Seit 2000 bietet die Leibniz Universität Hannover ein interdisziplinäres Studienprogramm an, das sich den Fragen der europäischen Entwicklung in ihren historischen und aktuellen Dimensionen widmet. Der Masterstudiengang European Studies bietet Studierenden eine fundierte, interdisziplinär und praxisnah angelegte Ausbildung, die sie mit neueren sozialwissenschaftlichen Deutungsansätzen über europäische Politik und Gesellschaft sowie mit Entscheidungs- und Willensbildungsprozessen in der Europäischen Union vertraut macht. Der Masterstudiengang befähigt für eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern im internationalen Bereich, u. a. in der Politikberatung bei Parteien und Verbänden, in europäischen Institutionen, in den Medien oder in Forschungseinrichtungen und Hochschulen.
- Masterstudiengang Euroculture an der Universität Göttingen
Die Studierenden werden befähigt, den europäischen Integrationsprozess selbstständig, inter-disziplinär und problemorientiert analysieren zu können, zu beurteilen, wie sich regionale, nationale und supranationale Kooperationen und Konflikte in der Vergangenheit auf aktuelle Entwicklungen und Dynamiken in Europa auswirken, Handlungskompetenz und Bereitschaft zur Führungsverantwortung in Gruppen mit internationaler und interkultureller Zusammensetzung zu zeigen. Der Studiengang Euroculture eröffnet Studierenden damit die Möglichkeit, sich auf neue Berufsfelder vorzubereiten, die sich aus der Vertiefung des ökonomischen und politischen Integrationsprozesses in Europa ergeben.
Darüber hinaus gibt es an den niedersächsischen Hochschulen eine Reihe von Bachelor- und Masterstudiengängen im Bereich der Politikwissen-schaften, der Geschichte und der Rechtswissen-schaften, die auch explizit europapolitische Kompetenzen vermitteln. Zu nennen wären hier z. B. die Bachelor- und Masterstudiengänge Comparative and European Law und der Masterstudiengang Europäische Geschichte an der Universität Oldenburg oder der Masterstudiengang Europäische Rechtspraxis an der Leibniz Universität Hannover, der im Übrigen zu Teilen von den Studierenden an anderen europäischen Hochschulen absolviert wird. Die lehramtsorientierten Studiengänge vermitteln europapolitische Kompetenzen insbesondere im Studium für die Unterrichtsfächer Geschichte oder Politik/Wirtschaft.

Zu 3: An den nachfolgenden niedersächsischen Einrichtungen existieren europabezogene Arbeitsbereiche, die neben der Beratung auch bei Dienstleistungen im Hinblick auf Forschung und Lehre in europäischen Angelegenheiten aktiv sind:
- European Legal Studies Institute (ELSI) der Universität Osnabrück
Das 2003 gegründete European Legal Studies Institute (ELSI) der Universität Osnabrück widmet sich der europäischen Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung mit dem Ziel einer integrativen Rechtsgewinnung, die für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes von herausragender Bedeutung sind. Die bei ELSI praktizierte Zusammenarbeit europäischer Rechtswissenschaftler ist für den Prozess der europäischen Gesetzgebung unerlässlich und wird durch den Aufbau einer zentralen Bibliothek zum europäischen Privat-, Verwaltungs- und Gemeinschaftsrecht nachhaltig unterstützt.
Der Wissenschaftsrat hat dem von ELSI vorgelegten Forschungsprogramm im Rahmen der Begutachtung von Forschungsbauten Ende 2007 eine hohe wissenschaftliche Qualität bescheinigt. Vom ELSI aus wird die seit 1998 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und seit 2005 von der Generaldirektion Forschung der Europäischen Kommission geförderte „Study Group on a European Civil Code“ geleitet, der insgesamt 100 Rechtswissenschaftler aus allen Staaten der EU angehören. Überdies ist das Forschungsinstitut Teil des von der EU geförderten europäischen Exzellenznetzwerkes Common Principles of European Contract Law.
- Europäisches Neurowissenschaftliches Institut Göttingen (ENI-G)
Das Europäische Neurowissenschaftliche Institut Göttingen (ENI-G) ist als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung im Jahre 2000 von der Universitätsmedizin Göttingen und der Max-Planck-Gesellschaft gegründet worden mit dem Ziel, die molekularen Mechanismen des Gehirns bei Gesundheit und Krankheit zu verstehen. Dies dient der Unterstützung bei der Suche nach Behandlungsmöglichkeiten neurologischer und neurodegenerativer Erkrankungen wie Schizophrenie, Parkinson oder Alzheimer.
Ein wichtiges Anliegen des ENI-G ist die europaweite Förderung der Ausbildung von Studieren-den und Wissenschaftlern auf dem Gebiet der Neurowissenschaften. Zu diesem Zweck hat das ENI-G ein europaweites Forschungs- und Lehrnetz mit ähnlichen Forschungsinstituten in neun europäischen Ländern aufgebaut. Die Mitglieder des Netzwerkes sorgen für einen regelmäßigen Austausch von Studenten und unterstützen die jungen Wissenschaftler gemeinsam mit der Europäischen Union bei ihren Forschungsarbeiten.
- Kompetenzcluster SafeTRANS in Oldenburg
Mit dem Kompetenzcluster SafeTRANS hat sich unter maßgeblicher Beteiligung der Universität Oldenburg und des Forschungsinstituts OFFIS ein gemeinnütziger Verein in Oldenburg etabliert, dessen Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit durch die Entwicklung und Implementierung von harmonisierten Forschungs- und Entwicklungsstrategien ist. Zu den Gründungsmit-gliedern zählen neben der Universität Oldenburg und OFFIS e. V. u. a. die Firmen Siemens, Daimler, Robert Bosch GmbH, Airbus Deutschland GmbH sowie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Das Kompetenzzentrum SafeTRANS bündelt die Kenntnisse und Fähigkeiten von international tätigen industriellen und wissenschaftlichen Akteuren im Bereich der Prozesse und Methoden für die Entwicklung sicherheitsrelevanter eingebetteter Steuerungssysteme in der Verkehrstechnik. Eingebettete Systeme tragen heutzutage im hohen Maße zur Wertschöpfung in der Entwicklung von Fahrzeugen jeglicher Art bei.
Eines der wesentlichen Ziele von SafeTRANS ist es, europaweit eine Harmonisierung und Umsetzung einer Forschungsstrategie für den Bereich der eingebetteten Systeme im Verkehrswesen voranzutreiben. Dies geschieht z. B. durch Hilfestellung bei der Beantragung, der Partnersuche und Qualitätssicherung von FuE-Projekten.
- Forschungszentrum L3S in Hannover
Das Forschungszentrum L3S ist ein Kooperationszentrum für fachgebiets- und institutionenübergreifende Initiativen und Projekte der Leibniz Universität Hannover in Kooperation mit der Technischen Universität Braunschweig, der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig und weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen.
Die Forschungseinrichtung beschäftigt sich mit grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung neuer, zukunftsweisender Methoden und Technologien in den Bereichen Wissen, Information und Lernen.
Digitale Ressourcen und alle mit ihnen verbundenen technologischen Voraussetzungen wie Semantic Web und Digital Libraries, Verteilte Systeme und Digital Libraries, Verteilte Systeme und Netze sowie Grid Computing gehören zu den Schwerpunkten der Forschungsarbeiten. Das L3S ist eine forschungsgetriebene Einrichtung, die hochklassige Studierende und Mitarbeiter weltweit durch ihre wegbereitende Forschungskultur anzieht und durch signifikante Innovationen hervorsticht.
Das L3S hat sich national und international, z. B. als Koordinator des Networks of Excellence PROLEARN im Rahmen des 6. Rahmenprogramms der EU sowie als Core-Partner der Netzwerke Knowledge Web und REWERSE im Bereich Semantic Web etabliert und ist aktiv an der Ausrichtung der bedeutendsten Konferenzen in diesen Gebieten beteiligt. Das L3S ist in zehn Forschungsprojekten der EU im Rahmen des 6. EU-Rahmenprogramms involviert und koordiniert zwei davon.


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Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 22. Plenarsitzung am 14. November 2008

Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 24 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Hans-Dieter Haase, Jürgen Krogmann, Olaf Lies, Johanne Modder und Wolfgang Wulf (SPD)

Gefährden verzögerte Entscheidungen des Wissenschaftsministers die Weiterentwicklung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven?

Die Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/ Wilhelmshaven wurde im Jahr 2000 durch Fusion der drei ehemals selbstständigen Fachhochschulen gegründet und ist mit rund 10 000 Studierenden an den fünf Standorten in Emden, Elsfleth, Leer, Oldenburg und Wilhelmshaven die größte Fachhochschule in Niedersachsen. Immer wieder wurde in der Presse von Problemen der Zusammenarbeit der einzelnen Standorte und von Konflikten zwischen Präsidium, Senat und Hochschulrat berichtet. Trotzdem gelang es dem Präsidium im Frühjahr 2008, ein mit allen Standorten abgestimmtes Zukunftskonzept vorzulegen. Dieses Zukunftskonzept nahm Bezug auf Empfehlungen der bereits im Jahre 2003 von der Landesregierung eingesetzten Strukturkommission. Dennoch wurde es vom Wissenschaftsminister als nicht tragfähig abgelehnt. Seitdem verweigert das Ministerium die Freigabe von mindestens 30 beantragten Professorenstellen. Die Folgen für die Hochschule sind schwerwiegend: Der Lehrbetrieb in den verwaisten Fächern muss durch Behelfsinstrumente wie Lehraufträge durch bereits pensionierte Professoren, Zeitverträge und Mitverwaltung der Stellen durch andere Professoren aufrechterhalten werden, Profilentwicklung an den jeweiligen Hochschulstandorten durch Neuberufungen wird weiter blockiert. Da sich der Wissenschaftsminister nicht in der Lage sieht, eine Entscheidung über die zukünftige Entwicklung der Fachhochschule zu treffen, wurde vom Ministerium im Sommer eine externe Strukturkommission eingesetzt, die Empfehlungen für das Ministerium bis zum Herbst erarbeiten sollte (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andretta u. a. (SPD) vom 28. Juli 2008).

Offenbar ist diese Terminplanung mittlerweile obsolet geworden; denn in der Presse wird vom Ministerium als neuer Termin der Januar nächsten Jahres genannt (vgl. Ostfriesen Zeitung vom 25. Oktober 2008). Erst danach sei mit einer Entscheidung des Ministers zu rechnen, bis dahin würden die zur Besetzung anstehenden Professuren weiterhin blockiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Bis wann ist endgültig mit einer Entscheidung des Wissenschaftsministers über die zukünftige Entwicklung der Fachhochschule zu rechnen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der schon über einen langen Zeitraum nicht besetzten Professuren, insbesondere für die Aufrechterhaltung der Lehre und die Betreuung der Studiengebühren zahlenden Studierenden?

3. In welchem Umfang werden Gremien der einzelnen Hochschulstandorte (Hochschulrat, Senat, Dekane, ASten, Personalvertretung) und regionale Akteure von der Kommission gehört und in die Entscheidungsfindung einbezogen?

Antwort der Landesregierung:

Dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur wur-de Ende Januar dieses Jahres mit Datum 22. Januar 2008 ein Konzept vorgelegt mit der Überschrift „Entwicklungskonzept der FH OOW“ mit dem Untertitel „Konsolidierung und HP 2020“. Die Bilanz der Hochschule weist zum 31. Dezember 2006 einen durch Eigenkapital nicht gedeckten Fehlbetrag in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro aus. Das strukturelle Defizit wird von der Hochschulleitung mit ca. 2,5 Millionen Euro jährlich angegeben. Dies gab Veranlassung, mit dem vierten Nachtrag zur Zielvereinbarung 2005 bis 2008 vom 13./18. Juli 2007 mit der Hochschule, mit der die Gespräche über die Rückführung des strukturellen Defizits noch nicht abgeschlossen waren, eine Zielvereinbarung zum geplanten Abbau des Defizits abzuschließen. Der Jahresabschluss 2006 wie auch der vierte Nachtrag zur Zielvereinbarung 2005 bis 2008 liegen dem Landtag vor.

Das mit Datum 22. Januar 2008 erstellte Konsolidierungskonzept befasst sich nahezu ausschließlich mit dem Abbau des strukturellen Defizits unter Berücksichtigung der Möglichkeiten durch den Hochschulpakt 2020. Diese Ressourcenplanung ist zwar Bestandteil einer Hochschulentwicklungsplanung und insoweit von Bedeutung für die Zukunft der Hochschule. Für die Entwicklung der Hochschulen in der Zukunft trifft das Konzept jedoch keine über die quantitativen Aspekte hinausgehenden Aussagen. Zwar werden in dem Konzept diesbezüglich Fragen aufgeworfen, Antworten werden jedoch nicht gegeben. Dieses Konzept kann deshalb nicht als „Zukunftskonzept“ bezeichnet werden. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andretta u. a. vom 28. Juli 2008 „Wie geht es weiter mit der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelms-haven?“ (LT-Drs. 16/368), dass nach intensiver Prüfung des Konsolidierungskonzeptes der Hochschule, der Strukturkonzepte der einzelnen Fachbereiche sowie insbesondere der Denominationen und Profilpapiere von 30 zur Besetzung anstehenden Professuren das MWK zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Hochschule nicht gewährleistet ist, hat daher unverändert Bestand.

Es trifft nicht zu, dass das „Konsolidierungskonzept“ der Hochschule vom 22. Januar 2008 auf die Empfehlungen der Gutachtergruppe Evaluation der Fusion der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven vom 10. November 2003 Bezug nimmt, geschweige denn sich damit auseinander setzt.

In der Antwort der Landesregierung vom 28. Juli 2008 auf die Kleine Anfrage von Frau Dr. Andretta u. a. wurde bereits ausgeführt, dass die Besetzung von Professuren Entscheidungen über die künftige Struktur einer Hochschule sind und mit der an-stehenden Besetzung von 30 Professuren Zukunftsentscheidungen getroffen werden, die ein belastbares Entwicklungskonzept zur Voraussetzung haben müssen.
Der Auftrag der vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur berufenen und ausschließlich mit externen Mitgliedern besetzten Strukturkommission „Zu-künftige Entwicklung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhemshaven“ ist ergebnisoffen formuliert.

Dies vorangestellt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Empfehlungen der Strukturkommission vorliegen und ausgewertet sind.

Zu 2: Die Lehre wird in ausreichendem Umfang sichergestellt durch Lehrbeauftragte (§ 34 NHG) unter Einbeziehung von pensionierten Professorinnen und Professoren, ferner durch die Beauftragung von geeigneten Personen, übergangsweise eine Professur zu verwalten (§ 26 Abs. 6 NHG). Von diesen Instrumenten macht die Hochschulleitung intensiv Gebrauch. Auf die weitere Möglichkeit, im Einzelfall gemäß § 52 NBG von zur Pensionierung anstehenden Professorinnen und Professoren das Hinausschieben der Altersgrenze zu beantragen, ist die Hochschulleitung ausdrücklich hingewiesen worden.

Zu 3: Die Strukturkommission „Zukünftige Entwicklung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven“ hat bislang Gespräche vereinbart mit dem Präsidium der Hochschule, dem Hochschulrat, dem Personalrat, der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg sowie der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer und dem Präsidium der Universität Oldenburg.
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Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 19. Plenarsitzung am 9. Oktober 2008

Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 14 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Da-niela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Welche Position vertritt die Landesregie-rung zur Vorverlegung der Vorlesungszeiten?

In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung der Semester- und Vorlesungszeiten. Dennoch haben in den Ländern fast alle Hoch-schulen faktisch gleiche oder zumindest ähnliche Semester- und Vorlesungszeiten. Auf diese Zeiten sind auch die bundeseinheitlichen Aus-wahlverfahren abgestimmt. Ein Blick auf Partnerländer für den Studierenden- bzw. Wissenschaftleraustausch zeigt, dass international die Taktung der Studienzeiten sehr heterogen ist: Es gibt grundsätzlich die drei Systeme Studienjahr, Semester (Sommer- und Winter- bzw. Frühjahrs- und Herbstsemester) sowie Trimester.

Aus Gründen der internationalen Kompatibilität hält es die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für notwendig, die Semester- und Vorlesungszeiten innerhalb Deutschlands umzustrukturieren und zu harmonisieren. Die HRK verweist dabei auf die Glasgow-Erklärung der European University Association (2005), in der die „Synchronisierung der akademischen Kalender“ zur Erleichterung internationaler Mobilität themati-siert wird.

Bereits in der Vergangenheit hatte die HRK eine Reihe von Vorstößen zur bundesweiten Har-monisierung der Semester- und Vorlesungszeiten unternommen. Zuletzt hat sich die Mitgliederversammlung der HRK in einem Grundsatzbeschluss für die Vorverlegung der Vorlesungszeiten und für eine Umsetzung zum September 2010 ausgesprochen (vgl. Entschlie-ßung vom 4. Mai 2007).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Position vertritt sie hinsichtlich der Initiative der HRK, die Vorlesungszeiten dem in Europa und den USA vorherrschenden Muster anzupassen und vorzuverlegen (s. o.)?

2. Wie beurteilt sie die Auswirkungen der Vorverlegung der Semesterzeiten insbesondere für a) Bewerbungsfristen und Auswahlverfahren an niedersächsischen Hochschulen sowie b) den Zeitraum der Abiturprüfungen?

3. Welche Abstimmungsprozesse und Maßnahmen hält sie im Hinblick auf die Semesterterminierung für geeignet, um für Wissenschaftler und Studierende nationale und internationa-le Mobilität zu erreichen, ohne dass große Zeitverluste in Kauf genommen werden müssen?

Antwort der Landesregierung:

Nach dem Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sollen bundesweit die Semesteranfangszeiten mit denen der Länder harmonisiert werden, die von den deutschen Studierenden hauptsächlich für ein Auslandssemester nachgefragt werden (u. a. Großbritannien, Frankreich, USA). Von einer Veränderung der Semesteranfangszeiten sind viele Bereiche mit betroffen. So erfordert das Vorverlegen des Beginns der Lehrveranstaltungen um vier Wochen z. B. auch ein Vorverlegen des Bewerbungsschlusses, der derzeit am 15. Juli endet, und daraus folgend gegebenenfalls Veränderungen bei den Terminen der Abiturprüfungen.
Die Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Struktur des Hochschulwesens“ von Kultusministerkonfe-renz (KMK) und HRK hat deshalb Schul- und Hochschulseite der KMK und die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen um einen Bericht gebeten. Der Bericht „Harmonisierung der Semesteranfangs- und Vorlesungszeiten“ soll voraussichtlich im Dezember 2008 vorgelegt werden. Danach ist er für eine Entscheidung in der KMK zu bewerten. Dabei ist es unumgänglich, innerhalb der KMK eine einvernehmliche Lösung herbeizu-führen, um das angestrebte Ziel der Harmonisierung zu erreichen, ohne die Mobilität von Studien-bewerberinnen und -bewerbern innerhalb Deutschlands zu gefährden.

Dies vorangestellt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Landesregierung unterstützt Initiativen, die geeignet sind, die nationale und internationale Mobilität zu verbessern. Dazu sind jedoch alle absehbaren Vor- und Nachteile aufzuzeigen und in ihren Auswirkungen auf Hochschulen, Schulen und ihre Mitglieder zu betrachten und zu bewerten.

Zu 2 und 3: Eine Stellungnahme der Landesregierung kann erst nach Vorlage des Berichts und der abschließenden Behandlung in der KMK abgege-ben werden. Auch die Landeshochschulkonferenz geht davon aus, dass dies frühestens im Frühjahr 2009 der Fall sein wird.
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Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 16. Plenarsitzung am 18. September 2008

Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 14 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Immer weniger BAföG-Empfänger in Niedersachsen und wachsende soziale Kluft an den Hochschulen - Was tut die Landesregierung
dagegen?


Mitte August veröffentlichte das Statistische Bundesamt die aktuellen Gefördertenzahlen beim BAföG für das Jahr 2007. Danach erhielten
in Niedersachsen insgesamt 71 256 junge Menschen Leistungen nach dem BAföG, davon 44 738 Studierende und 26 518 Schülerinnen und Schüler. Dies waren 2 037 Geförderte weniger als 2006. Die Zahl der Geförderten ist damit in Niedersachsen zum dritten Mal in Folge rückläufig (2005: 74 878, 2006: 73 293, 2007: 71 256).
In aktuellen Studien wie der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) und dem 10. Studierendensurvey des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde erneut deutlich, dass sich die „Schere“ der sozialen Herkunft beim Hochschulzugang vergrößert hat. Studieren aktuell von 100 Akademikerkindern 83, sind es von 100 Kindern, deren Eltern nicht studiert haben, nur 23. Im Jahr 2003 waren es immerhin noch 26. Die
Studien zeigen weiter, dass die Aufnahme eines Studiums kaum von der schulischen Leistung abhängt, sondern von der sozialen Herkunft.
Das heißt, nicht Begabung und Talent entscheiden über die Chance, eine Hochschule zu besuchen, sondern sozialer Status, Geld und Bildung der Eltern.
Gleichzeitig weist der von Bund und Ländern gemeinsam herausgegebene Bericht „Bildung in Deutschland 2008“ aus, dass nach wie vor zu
viele junge Menschen auf ein Studium verzichten. Die Studienanfängerquote am Altersjahrgang lag 2007 mit knapp 37 % deutlich unter der politischen Zielmarke von 40 %. Niedersachsen
erreicht sogar nur eine Studienanfängerquote von 29 % und rangiert im Ländervergleich in der Schlussgruppe.
Bildungsforscher weisen darauf hin, dass die von Bund und Ländern angestrebte Erhöhung der Studienanfängerquote nur erreicht werden
kann, wenn es gelingt, die soziale Kluft zu verringern und mehr Nichtakademikerkindern ein Studium zu ermöglichen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Sieht sie einen Zusammenhang zwischen zurückgehenden Förderzahlen beim BAföG, wachsender sozialer Kluft an den Hochschulen und Problemen der Studienfinanzierung (u. a. durch Einführung von Studiengebühren)? Wenn ja, welchen?

2. Welche konkreten Initiativen wird die Landesregierung ergreifen, um
a) für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang zu sorgen und
b) die Studierquote zu erhöhen?

3. Warum sieht sich der Wissenschaftsminister nicht in der Lage, das Versprechen des Ministerpräsidenten, Stipendien einzuführen, endlich
einzulösen, sondern delegiert seine Aufgaben immer wieder an Kommissionen?

Antwort der Landesregierung:

Die in der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks veröffentlichten Daten belegen eine starke Abhängigkeit der Zugangsperspektiven junger Menschen zum Hochschulstudium von der
sozialen Herkunft. Dies wird auch von den Berichten „Bildung in Deutschland“ und „Education at aglance“ belegt.
Tiefer gehende Untersuchungen zeigen, dass die Weichenstellungen für die Bildungsbiographie und spätere Aufnahme eines Hochschulstudiums im
Elternhaus und in der frühkindlichen Bildung und Entwicklung gelegt werden. Deshalb müssen alle Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen junger Menschen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums unabhängig vom Herkommen und Einkommen der Eltern viel früher ansetzen. Deshalb hat
die Landesregierung Anfang 2007 das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung an der Universität Osnabrück mit einer landesweiten Vernetzung über die Träger der Eltern- und Erwachsenenbildung und parallel dazu einen entsprechenden Forschungsverbund gestartet.
Erfolge dieser Arbeit benötigen Zeit und können sich naturgemäß nicht nach eineinhalb Jahren einstellen oder auswirken. Die Zahl der nach dem BAföG Geförderten ist in den letzten Jahren gesunken, für 2008 liegen noch
keine Zahlen vor. Nachdem die 22. Novelle zum BAföG zu deutlichen Erhöhungen der Freibeträge und Bedarfssätze geführt hat, was von der zweiten Jahreshälfte an wirksam werden wird, wird mit einem signifikanten Anstieg der Zahl der Geförderten um etwa 15 bis 20 % gerechnet. Dementsprechend dürften die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel
bundesweit bei ca. 450 Millionen Euro liegen. Für Niedersachsen ist im Haushaltsentwurf der Landesregierung eine Steigerung des Haushaltsansatzes für das BAföG für das Jahr 2009 von knapp 21 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz von 2008 veranschlagt worden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Ein Zusammenhang zwischen bislang zurückgegangenen Förderzahlen beim BAföG und einer wachsenden sozialen Kluft an den Hochschulen wird nicht gesehen. Wie bereits dargelegt, wird mit einem signifikanten Anstieg der Gefördertenzahl gerechnet.
Die zurückgehenden Förderzahlen beim BAföG sind vornehmlich auf die Nichtanpassung der Förderbeträge und Fördersätze zurückzuführen. Zum
Wintersemester 2008/2009 steigen die Bedarfssätze nach dem BAföG um 10 % und die Freibeträge um 8 %. Zuvor waren die Sätze sieben Jahre unverändert geblieben. Das Land Niedersachsen hatte im letzten Jahr diese dringend notwendigen Erhöhungen erfolgreich gefordert und im Bundesrat dem Änderungsgesetz zugestimmt. Die BAföGMittel werden zu 35 % von den Ländern getragen.
Darüber hinaus besteht aus Sicht der Landesregierung weiterer Reformbedarf, um das BAföG den geänderten Verhältnissen anzupassen und weiterzuentwickeln.
Insbesondere sollte eine Angleichung der Förderungsregelungen für ein Studium im Inland mit denen für ein Studium im Ausland erreicht werden. Dadurch würden Studienbeiträge beim anrechenbaren Einkommen bedarfserhöhend wirken, wie es bereits heute für im Ausland zu
zahlende Studiengebühren gilt. Die in den Bundesländern bestehenden Studienbeitragsdarlehen und das BAföG sollten zusammengeführt werden.
Die Einführung der Studienbeiträge in Niedersachsen hat bisher keine Auswirkung auf die Studienanfängerzahlen.
Vielmehr sind die Studienanfängerzahlen im Wintersemester 2007/08 um rund 9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Zur grundsätzlichen sozialen Abfederung der Einführung von Studienbeiträgen hat das Land das Förderprogramm Studienbeitragsdarlehen aufgelegt und damit sichergestellt, dass fast alle Studienbeitragspflichtigen zur Finanzierung der Studienbeiträge
ein zinsgünstiges Darlehen beantragen können. Diese Darlehen werden frühestens zwei Jahre nach Ende des Studiums und nur bei
hinreichendem Einkommen der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers zurückgefordert (hier gilt die für die Rückzahlung von BAföG-Darlehen nach § 18 a Abs. 1 BAföG geltende Einkommensgrenze
zuzüglich 100 Euro). Die Rückzahlung des Studienbeitragdarlehens entfällt, soweit das Studienbeitragsdarlehen einschließlich Zinsen zusammen
mit Verpflichtungen aus in Anspruch genommenen Darlehen nach § 17 Abs. 2 Satz 1 BAföG 15 000 Euro (sogenannte BAföG-Kappung)
überschreitet.
Zur Steigerung der Attraktivität des Hochschulstudiums haben die niedersächsischen Hochschulen (zum Teil in Kooperation mit MWK und MK) in den letzten Jahren zahlreiche Projekte und Maßnahmen initiiert und etabliert.

An den Hochschulen findet häufig ein sogenanntes Schnupperstudium statt, in dem die Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge Hochschulveranstaltungen besuchen und somit bereits während
ihrer Schulzeit Kontakt zur Hochschule herstellen können. Sogenannte Kontaktmessen Wissenschaft/Wirtschaft, wie z. B. die KISS-ME an der
Leibniz-Universität Hannover oder die Karrieremesse Sprungbrett an der TU Clausthal, sind vorbildlich geeignet, das Interesse junger Leute an der Aufnahme eines Studiums zu wecken, wenn ihnen klar wird, welche hervorragenden Perspektiven sich ihnen damit auf dem Arbeitsmarkt bieten.
Um speziell für die naturwissenschaftlich-technischen Fächer in besonderer Weise zu begeistern, gibt es bereits eine ganze Reihe von Initiativen,
in Niedersachsen z. B. die IdeenExpo oder das XLAB, überregional das Portal Perspektive Luftfahrt, dessen Aufbau von Niedersachsen zu
50 % finanziert wurde, oder aktuell das Jahr der Mathematik.
Zu 2: Der demografisch bedingte Anstieg der Studienberechtigtenzahlen
und der doppelte Abiturjahrgang sollen als Chance für die junge Generation und für die Hochschulen strategisch intelligent genutzt werden. Bund und Länder haben sich deshalb auf die Umsetzung eines Hochschulpaktes 2020 verständigt, mit dem bis 2010 zunächst
91 400 zusätzlichen Studierenden durch Bereitstellung entsprechender Finanzmittel ein Studium an einer deutschen Hochschule ermöglicht werden
soll. Auf Niedersachsen entfallen davon 11 200 zusätzliche Plätze im ersten Hochschulsemester.
Damit werden auch die Zukunftschancen der jungen Generation gesichert.

Zu 2a: In der 16. Wahlperiode sollen einzelne Vorschriften des NHG geändert werden. Dabei wird auch das Thema Hochschulzugang eine Rolle
spielen. Die bereits sehr weitreichenden Zugangsmöglichkeiten in Niedersachsen werden derzeit im Rahmen der Qualifizierungsinitiative des
Bundes und der Länder weiterentwickelt und harmonisiert.
Es ist u. a. geplant, im Hochschulgesetz eine Regelung zu schaffen, nach der besondere, in der beruflichen Bildung, im Beruf oder der Weiterbildung
erworbene Kompetenzen nach Feststellung durch die Hochschule zu einer Hochschulzugangsberechtigung führen. In der Anrechnung von
beruflichen Kompetenzen wird ein wichtiger Baustein gesehen, mit dem die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen verbessert und die
Möglichkeit für Berufsqualifizierte erleichtert werden, einen Hochschulabschluss zu erlangen.

Zu 2 b: Entscheidend für die Erhöhung der Studierquote sind u. a.
a) eine gute schulische Vorbereitung und Information von Studierwilligen sowie entsprechende Beratungsangebote (auch) an den Hochschulen
(als Einstiegsportal zur Übersicht über die Studienangebote und relevante Informationen rund ums Studium in Niedersachsen dient www.studieren-in-niedersachsen.de). Bei der Nachfrage nach Studiengängen ist wiederum in
Rechnung zu stellen, dass diese eng mit Angeboten und der Leistungskurswahl in den Gymnasien korrespondiert; b) ein attraktives und quantitativ ausreichendes Angebot an berufsqualifizierenden Bachelor- sowie weiterführenden Masterstudiengängen für Studieninteressierte. Niedersachsen hat seine Studiengänge durch die konsequente Unterstützung des Bologna-Prozesses durch Verbesserung der Betreuungsrelationen praktisch flächendeckend (mit Ausnahme einiger bundesweit reglementierter Studiengänge) umgestellt.
Mit den Studienbeiträgen ist den Hochschulen ein Instrument zur weiteren qualitativen Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre an die Hand gegeben. Die neue Struktur ermöglicht interessante Kombinationsmöglichkeiten und Berufsbiographien.
Mehr als bisher muss es zudem darum gehen, auch die „nicht traditionellen Zielgruppen“ verstärkt an die Hochschulen zu bekommen. Studiengänge, die berufsbegleitend studierbar sind, sei es im
grundständigen Bereich, sei es maßgeschneidert als weiterbildendes Angebot, entwickeln sich zunehmend.
Darüber hinaus wird die Durchlässigkeit unterschiedlicher Bildungsgänge erhöht, etwa durch die Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium. Entsprechende Modellprojekte werden bereits vom Land finanziell unterstützt.

Zu 3: Die Koalitionspartner haben vereinbart, talentierte und motivierte junge Menschen frühzeitig zu fördern und deren Bildungschancen zu erhöhen. Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung soll neben den sozialverträglich ausgestalteten Studienbeiträgen ein erweitertes Stipendien- und Förderangebot aufgebaut werden, um damit insbesondere
besonders Begabte zu fördern, herausragendes ehrenamtliches Engagement (einschließlich solchem in der Hochschulselbstverwaltung) zu
berücksichtigen. Daneben soll die finanzielle Situation kinderreicher Familien mit besonderen Problemlagen verbessert werden.
Für das erweiterte Stipendienangebot sind im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung und der mittelfristigen Finanzplanung für 2009 1 Million
Euro, für 2010 2 Millionen Euro und in den Jahren 2011 und 2012 je 3 Millionen Euro eingestellt worden.
Dabei wird das Ziel verfolgt, dass die vorgenannten Beträge jeweils von den Hochschulen und durch Zuwendungen von dritter Seite um Beträge
in gleicher Höhe aufgestockt werden, sodass die Gesamtsumme der zu vergebenden Stipendien das Dreifache der hierfür etatisierten Landesmittel
beträgt.
Die Entwicklung der erweiterten Stipendien- und Förderangebote ist wegen der Einbeziehung der Hochschulen in diesen Prozess noch nicht abgeschlossen.
Die Einbeziehung der Hochschulen ist geboten, weil die Vergabe von Stipendien nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 zu den Aufgaben der Hochschulen
gehört.
Stipendien an Studierende nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 NHG, die aufgrund besonderer Leistungen und herausgehobener Befähigungen sowie zur
Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich vergeben werden, können nach § 11 Abs. 1 Satz 5 zweiter Halbsatz NHG mit Einnahmen aus Studienbeiträgen finanziert werden.
Hieran soll auch bei einer Ausweitung der Stipendientatbestände durch Änderung des NHG festgehalten werden.

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Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 16. Plenarsitzung am 18. September 2008

Antwort der Staatskanzlei auf die Frage 35 der Abg. Sigrid Rakow, Heinrich Aller, Ulla Groskurt, Daniela Krause-Behrens, Silva Seeler, Detlef Tanke und Wolfgang Wulf (SPD)

Nachhaltigkeitsstrategie des Landes: Missbraucht die Landesregierung die Entwicklungszusammenarbeit als reine Sparbüchse?

Nach einer Studie von Germanwatch, die sich mit der Finanzierung entwicklungspolitischer Aufgaben befasst, belegte das Land Niedersachsen
im Jahre 2004 bei den Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit im Bundesländervergleich den 14., also den drittletzten Platz.
Aktuellere Zahlen nennt die Studie nicht. Wörtlich heißt es: „Nimmt man für 2004 die offiziell gemeldeten Zahlen als Maßstab, so ist Niedersachsen in allen Kategorien auf den letzten Platz gerutscht. Aber auch die plausibleren, korrigierten Zahlen ergeben ein düsteres Bild.
Niedersachsen liegt dann bei den Leistungen pro Kopf gemeinsam mit dem Saarland auf dem 13. Rang, ebenso im Verhältnis zum BIP. Im
Verhältnis zum Landeshaushalt rangiert Niedersachsen sogar allein auf Rang 14 (dahinter liegen in allen Kategorien mit Sachsen und Sachsen-Anhalt nur noch zwei neue Bundesländer).“
Dies steht für zahlreiche Fachleute und Praktikerinnen und Praktiker in eklatantem Gegensatz zur von der Landesregierung präsentierten
Nachhaltigkeitsstrategie. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Landesregierung die Entwicklungszusammenarbeit als Sparbüchse des Landes sieht und damit Inhalt und Wesen nachhaltiger Entwicklung ad absurdum führt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie haben sich im Vergleich der Bundesländer die Ausgaben des Landes seit dem Jahre 2003 für Entwicklungszusammenarbeit anhand
der national und international gebräuchlichen ODA-Kriterien („Official Development Assistance“ oder „Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit“)
entwickelt?

2. In welcher Höhe will das Land im Jahre 2009 und in der mittelfristigen Finanzplanung die Entwicklungszusammenarbeit auf Basis der o. g.
ODA-Kriterien fördern?

3. Wie verteilen sich seit dem Jahre 2003 die unter 1. und 2. genannten Ausgaben des Landes für Entwicklungszusammenarbeit auf die
einzelnen Ressorts?

Antwort der Landesregierung:

Ausweislich einer Über sicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die ODA-Leistungen der
Bundesländer 2002 bis 2007 ist der gesamte Beitrag des Landes in diesem Zeitraum von 41 251 000 Euro auf 69 189 000 Euro gestiegen.
Die Landesregierung vermag insofern nicht dem durch die Fragestellung vermittelten Eindruck zu folgen, dass die Entwicklungszusammenarbeit als
„Sparbüchse“ genutzt worden sei. Vielmehr hat Niedersachsen im Interesse der Menschen und der im Land tätigen Nichtregierungs-organisationen zusätzliche Anstrengungen unternommen, obwohl
die Entwicklungszusammenarbeit primär eine Aufgabe des Bundes ist.
Festzustellen ist, dass sich die Mittel der Titelgruppe 78 - Entwicklungs-zusammenarbeit, Humanitäre Hilfe - von 1998 bis 2001 fast halbiert haben. Seit 2005 liegen sie stabil bei 167 000,00 Euro.
Die Studie „Alles in ODA?“ (ODA = Official Development Assistance) von Germanwatch wertet Daten zu den ODA-Leistungen u. a. Niedersachsens
von 1994/1995 bis zum Jahre 2004 aus. Die Studie stellt fest, dass „sich die ODA-Gesamtauszahlungen von 1995 (2 225 767 Euro) bis 2004
(1 123 294 Euro) nahezu halbiert“ haben. (Tatsächlich handelt es sich hier jedoch um die Leistungen ohne Studienplatzkosten.) Im Jahr des
Regierungswechsels 2003 betrug die ODALeistung des Landes (ohne Studienplatzkosten) noch 403 000 Euro (Platz 12 im Ranking der Länder),
im Jahre 2004 - wie in der Studie von Germanwatch dargelegt - 1 123 294 Euro (Platz 10 im Ranking der Länder). Auch 2007 (aktuellere Daten
sind nicht verfügbar) lag Niedersachsen im Ländervergleich auf Platz 10.
Wesentlicher Bestandteil der ODA-Leistungen der Länder sind die Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern in Deutschland. Hier lag Niedersachsen in der Rangfolge der Länder
1994 und 1995 auf Platz 6, 2003 und 2004 auf Platz 3, im Jahr 2007 auf Platz 4.
Die Zahlen zeigen, dass die Position Niedersachsens im Vergleich der ODA-Leistungen der Länder seit 2003 relativ stabil geblieben ist, trotz enormer
Anstrengungen der Landesregierung zur Sanierung des Haushaltes.
Bei der Beantwortung der Fragen ist zu berücksichtigen, dass die an das BMZ gemeldeten ODALeistungen des Landes nicht gleichzusetzen sind
mit den Mitteln, die im Haushalt in der Titelgruppe 78 für Entwicklungs-zusammenarbeit und Humanitäre Hilfe ausgewiesen werden. Hinzu kommen neben den Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern, die naturgemäß von Jahr zu Jahr zum Teil stark schwanken, weitere Ausgaben der Ressorts bzw. des nachgeordneten
Bereichs sowie u. a. der Hochschulen, die nach ODA-Kriterien der Entwicklungszusammenarbeit zugerechnet werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die ODA-Leistungen des Landes betrugen 2003 58 942 000 Euro. Sie stiegen 2004 auf 68 877 000 Euro, 2005 auf 75 443 000 Euro, und
beliefen sich 2006 auf 70 119 000 Euro sowie 2007 auf 69 189 000 Euro. Im Ländervergleich nahm Niedersachsen 2003 und 2007 damit die
vierte bzw. dritte Position (2004, 2005, 2006) ein.

Zu 2: Die Landesregierung wird sich bemühen, die ODA-Leistungen im Jahre 2009 und in den Folgejahren auf dem Niveau der Jahre 2003 bis 2007 zu halten. Im Einzelplan der Staatskanzlei sind für 2009 in der erwähnten Titelgruppe 78 - Entwicklungszusammenarbeit, Humanitäre Hilfe - sowie in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils - wie in
den Vorjahren - 167 000 Euro veranschlagt.

Zu 3: Die folgende Tabelle weist aus, wie sich die dem BMZ gemeldeten und von dort anerkannten ODA-abrechnungsfähigen Kosten des Landes auf
die Ressorts verteilen.
Ressorts 2003 2004 2005 2006 2007
StK 77 500 70 000 48 628 172 259 225 509
MK 101 100 107 028 136 000 166 260 ca. 167 000
MI -- -- -- -- --
MW 95 000 -- -- --
MWK 128 898 906 339 429 457 440 392 452 427
ML 714 23 260 21 808 9 915 11 064
MU -- 16 667 -- -- --
MS -- -- -- 89 700 63 780
Ges. 403 212 1 123 294 635 893 878 526 752 780
∗ Die exakten Zahlen werden vom MK nachgeliefert. Sie dürften
sich in der gleichen Größenordnung wie 2006 bewegen.

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Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 16. Plenarsitzung am 18. September 2008

Antwort des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 36 der Abg. Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Heinrich Aller, Ulla Groskurt, Daniela Krause-Behrens, Silva Seeler und Wolfgang Wulf (SPD)

Niedersachsen kauft fair - Und die Landesregierung steht abseits?

Am 2. Juli 2008 führten der Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen (VEN) und das Unternehmen „Internationale Weiterbildung und
Entwicklung gGmbH“ (InWEnt) im Niedersächsischen Landtag unter dem Motto „Niedersachsen kauft fair“ eine Diskussionsveranstaltung
zur Verankerung ethischer und ökologischer Grundsätze im öffentlichen Beschaffungswesen durch. Im Rahmen dieser Veranstaltung behauptete
Innenminister Schünemann in seinem Grußwort, dass die Behörden des Landes Niedersachsen beim zentralen Einkauf schon heute Kriterien eines fairen Handels berücksichtigen könnten. Diese Aussage steht nach Auffassung vieler Fachleute in bemerkenswertem Gegensatz zu den bisherigen Aktivitäten der Landesregierung, auf Landesebene die Aufnahme wirksamer Maßnahmen zum Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit konsequent zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Kriterien fairen Handels sind seit wann Gegenstand der Beschaffungspraxis von Landesbehörden?

2. Wie hat sich das Finanzvolumen der unter 1. genannten Kriterien entwickelt, und wie wird die Einhaltung der Kriterien überprüft?

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bislang ergriffen und welche plant sie zur umfassenden Verankerung ethischer und ökologischer
Kriterien in das Vergabeverfahren und die Beschaffungspraxis des Landes Niedersachsen?

Antwort der Landesregierung:

Die Landesregierung hat im Zuge der Verwaltungsmodernisierung
- Arbeitsprogramm Phase 2 - am 19. Dezember 2006 Beschlüsse zur Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung
gefasst. Danach sollte u. a. die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die niedersächsische Landesverwaltung bei einer als
Landesbetrieb im Geschäftsbereich des MI einzurichtenden
Stelle konzentriert werden. Mit der Aufgabe wurde das Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) betraut.
Ziel der Zentralisierung ist es, durch Standardisierung, Reduzierung der Artikelvielfalt, Zusammenfassung von Ausschreibungen und den Abschluss
von Rahmenverträgen insgesamt Prozesskosten zu senken und Preisvorteile zu erzielen. Diese Preisvorteile sollen der Haushalts-entlastung bzw. der Steigerung der Kaufkraft dienen.
Niedersachsen stellt die Haushaltskonsolidierung allem voran. Gleichzeitig aber lag der Fokus auch darauf, zu einer fairen Beschaffung zu kommen.
Zur fairen Beschaffung sagt die Betriebsanweisung für das LZN, dass bei den Beschaffungen grundsätzlich darauf zu achten ist, dass auch umweltbezogene und soziale Aspekte Berücksichtigung finden. Umweltgerechte Produkte, die durch Umweltzeichen oder entsprechendes Prüfsiegel gekennzeichnet sind, sollen bei gleicher Eignung vorrangig beschafft werden, wenn wirtschaftliche Aspekte dies nicht ausschließen. Ökologische Aspekte sind bei der Beschaffung einzubeziehen.
Ebenso ist die Nachhaltigkeit eines Produktes, bezogen auf die Lebensdauer und den Energiebedarf bei technischen Geräten, zu beachten. Und schließlich ist in der Vergabeentscheidung auch
einzubeziehen, ob die am Wettbewerb teilnehmenden Anbieter nach der einschlägigen EGVerordnung zum Umweltmanagement und zur
Umweltbetriebsprüfung zertifiziert sind.
Der Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 12. Dezember 2007 aufgefordert, sich den weltweiten Bemühungen zur Eindämmung
ausbeuterischer Kinderarbeit anzuschließen und mögliche Handlungsschritte zu prüfen. Verschiedene Nachweismöglichkeiten über Zertifizierungen oder Eigenerklärungen für den Ausschluss von
ausbeuterischer Kinderarbeit - das gilt im Übrigen genauso für den Ausschluss von moderner Sklavenarbeit - werden im Rahmen der ILO-Konvention 182 eingesetzt. Das 1999 von der International
Labour Organisation verabschiedete Übereinkommen 182 zum Verbot und zur Ergreifung von Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen
der Kinderarbeit haben derzeit rund 160 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Indem es eine Eigenerklärung zum Ausschluss von Kinderarbeit von den Bietern
erwartet, unterstützt das LZN dieses Übereinkommen in der Praxis und setzt gleichzeitig die Anforderungen der Betriebssatzung an eine soziale
Beschaffung um. Das LZN befindet sich zur Abstimmung der Erklärung derzeit im Dialog mit dem Wirtschaftsministerium.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 31. Juli 2008 auf den genannten Beschluss des Landtages verwiesen.
Nach wie vor stellt sich die Frage der Zuverlässigkeit und Überprüfbarkeit solcher Zertifikate und Erklärungen. Das LZN hat nicht die Instrumente
und Ressourcen, um die tatsächliche Einhaltung einer Eigenerklärung regelmäßig zu überprüfen.
Hinzu kommt, dass nicht nachprüfbare Kontrollen von Zertifikaten und Eigenerklärungen nach der Rechtsprechung des EuGH den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen und bei der Bewertung
der Zuverlässigkeit eines Bieters unberücksichtigt bleiben müssen.
Gleichwohl wird in den Maßnahmen des LZN ein erster Schritt auf dem Weg zu einer sozial ausgerichteten und damit fairen Beschaffung gesehen.
Die Ratifizierung des Übereinkommens 182 durch 160 Mitgliedsstaaten erhöht die Sensibilität für dieses Thema, befreit uns aber nicht vor dem Dilemma der oft fehlenden Überprüfbarkeit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3: Siehe Vorbemerkung.
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Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 16. Plenarsitzung am 18. September 2008

Antwort des Kultusministeriums auf die Frage 45 des Abg.Wolfgang Wulf (SPD)

Wie sieht die Unterrichtsversorgung an der Realschule Alexanderstraße in Oldenburg zum Schuljahr 2008/2009 aus, und wird die Stadt Oldenburg bei den Neueinstellungen von Lehrkräften übersehen?

Die Unterrichtsversorgung an der Realschule im Schulzentrum an der Alexanderstraße in Oldenburg war in den letzten Jahren immer problematisch.
Nur mit gezielten Unterstützungsmaßnahmen, die aufgrund des Drucks von
Lehrkräften und Eltern zustande kamen, konnte eine hinreichende Unterrichtsversorgung gewährleistet werden. Zum Ende des letzten
Schuljahres zeichnete sich ab, dass es erneut in einigen Fächern, besonders in Biologie, zu Problemen kommen würde.
Eine Lehrkraft, die zum 1. Februar 2009 aus dem aktiven Schuldienst an dieser Schule ausscheiden wird, hatte sich deswegen bereit erklärt,
über dieses Datum hinaus weiter der Schule zur Verfügung stehen zu wollen. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch von der Kultusbehörde abgelehnt. Auf mein Schreiben in dieser Sache hat das Kultusministerium
durch den Staatssekretär dazu schriftlich erklärt, dass das Unterrichtsfach Biologie kein Mangelfach sei. Es seien ausreichend junge Bewerberinnen und Bewerber vorhanden, die gerne eine Stelle im niedersächsischen Staatsdienst übernehmen würden. Die Landesschulbehörde werde bereits zum August 2008 die erforderlichen personalwirtschaftlichen Maßnahmen
treffen, um die Fachversorgung an der betroffenen Schule zu sichern, sodass trotz der Pensionierung der Lehrkraft und des Schulleiters
der Realschule Alexanderstraße ein größerer Unterrichtsausfall nicht zu befürchten sei.
Nach meiner Rückfrage bei der Schule zu Schuljahresbeginn hat sich die Situation nach Darlegung durch die Schule jedoch nicht verbessert.
Der Rektor der Schule ist zum Ende des Schuljahres 2007/2008 aus dem Schuldienst ausgeschieden, der vorgesehene neue Leiter ist dauerhaft erkrankt und wird auf absehbare Zeit durch ein Mitglied des Kollegiums
kommissarisch vertreten, der so zu einem großen Teil keine Unterrichtstätigkeit leisten kann, und Neueinstellungen in den angelfächern,
besonders in Biologie, sind im August nicht vorgenommen worden. Die Einstellung einer Referendarin zum November würde das Problem
wegen deren geringen Anteils eigenverantwortlichen Unterrichts im Fach Biologie ab Februar 2008 nicht hinreichend lindern. Zudem wurde berichtet, dass die Stadt Oldenburg generell bei Neueinstellungen von Lehrkräften benachteiligt worden sei.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie sieht die Unterrichtsversorgung an der Realschule im Schulzentrum Alexanderstraße in Oldenburg zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 bzw. zum 1. November 2008 konkret aus, und sind Maßnahmen ergriffen worden, um die Situation in Mangelfächern, besonders in Biologie, zu verbessern?

2. Wie soll die Leitung der Realschule in Zukunft nicht nur kommissarisch, sondern tatsächlich gewährleistet werden vor dem Hintergrund, dass ein Dienstantritt der vorgesehenen Person auf die Rektorenstelle der Realschule in absehbarer Zeit unwahrscheinlich zu sein scheint?

3. Wie wurde die Stadt Oldenburg bei Neueinstellungen in den Schuldienst zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 in den einzelnen Schulformen
Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen berücksichtigt, bzw. wie wird sie zum 1. November 2008 berücksichtigt werden?

Antwort der Landesregierung:

Die Landesregierung hat umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an allen Schulen ergriffen. Mit der Neueinstellung von über 2 100 Lehrkräften wurden zu diesem Schuljahresbeginn
alle Lehrkräfte, die durch Pensionierung oder aus anderen Gründen aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, ersetzt.
Bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung gilt es, auf ständig verändernde Personalsituationen angemessen zu reagieren und dabei höchstmögliche Kontinuität für die Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften sind bedauerlicherweise nicht zu verhindern. Die Landesschulbehörde wird erforderlichenfalls
die Schule bei der Einstellung einer Vertretungslehrkraft unterstützen.
Personalmaßnahmen an Schulen erfolgen nicht nur durch Neueinstellungen von Lehrkräften. Dazu gehören vielmehr auch Versetzungen von Lehrkräften.
Zu diesem Schuljahr wurden 24 Lehrkräfte an allgemeinbildende Schulen in Oldenburg versetzt, für Neueinstellungen wurden an allgemeinbildenden
Schulen 33 Stellen bekanntgegeben.
Diese tragen bedeutend zur Abdeckung des allgemeinen und fächerspezifischen Personalbedarfs bei.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Statistik vom 4. September 2008 weist für die Realschule Alexanderstraße einen Bedarf von 432,0 Lehrer-Soll-Stunden aus. Zur Erteilung des Pflichtunterrichts gemäß Stundentafel sind dabei einschließlich der genehmigten Zusatzbedarfe 406 Lehrerstunden erforderlich. Da die Schule auch ohne Berücksichtigung des erkrankten Schulleiters seit Schuljahresbeginn über 416,5 Lehrer- Ist-Stunden verfügt, kann der entsprechende Unterricht vollständig erteilt werden.
Zum 1. November 2008 ist beabsichtigt, eine zu diesem Zeitpunkt an einer anderen Realschule nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes einzustellende Lehrkraft an die Realschule Alexanderstraße
abzuordnen. Die rechnerische Unterrichtsversorgung der Schule wird dann voraussichtlich bei 98,7 % liegen.
Der Bedarf in Biologie beträgt für die gesamte Schule 20,5 Stunden und kann durch drei Lehrkräfte, die zusammen 41,5 Unterrichtsstunden
erteilen, vollständig abgedeckt werden. Zwei der Lehrkräfte verfügen über die Fakultas für Biologie, die dritte unterrichtet das Fach seit Jahren fachfremd.
Darüber hinaus wird ein Referendar mit dem Fach Biologie zum 1. November 2008 seine Ausbildung an der Realschule Alexanderstraße beginnen.

Zu 2: Die Stelle des Schulleiters wurde zum Schuljahresbeginn
neu besetzt. Bedauerlicherweise erkrankte der Schulleiter langfristig. Über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Dienstes kann derzeit keine Aussage erfolgen.
Die Schule wird kommissarisch vom Konrektor geleitet, der dafür die vorgesehenen zehn Anrechnungsstunden erhält. Die Aufgaben des Konrektors nehmen zwei Lehrkräfte wahr, die dafür die vorgesehenen fünf Anrechnungsstunden erhalten.
Die Leitung der Schule ist somit sichergestellt.

Zu 3: Für die Stadt Oldenburg wurden zum Schuljahresbeginn je drei Stellen an Grundschulen, Realschulen und Förderschulen, eine Stelle an einer Hauptschule, sieben Stellen an Integrierten Gesamtschulen
und sechzehn Stellen an Gymnasien bekannt gegeben. Alle 33 Stellen konnten besetzt werden; 10 der ausgewählten Lehrkräfte werden
ihren Dienst zum 1. November 2008 antreten.
An Berufsbildenden Schulen wurden insgesamt 14 Stellen ausgeschrieben; davon 13 Stellen (eine bislang noch nicht besetzt) für Theorielehrkräfte,
eine für eine Fachpraxislehrkraft.

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Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 13. Plenarsitzung am 3. Juli 2008

Antwort der Staatskanzlei auf die Frage 20 der Abg. Daniela Krause-Behrens, Heinrich Aller, Ulla Groskurt, Sigrid Rakow, Silva Seeler, Detlef Tanke und Wolfgang Wulf (SPD)

Öffentlich-rechtliche Telemedienangebote ohne Unterhaltung - Welche Position vertritt die Landesregierung?

Am 12. Juni 2008 haben die Ministerpräsidenten den Arbeitsentwurf zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag einstimmig zur Kenntnis genommen. Nicht verständigen konnten sich die Ministerpräsidenten über den Komplex Telemedien und Unterhaltung.
In der 9. Sitzung des Niedersächsischen Land-tages am 5. Juni 2008 führte Ministerpräsident Wulff zum Tagesordnungspunkt „Entwurf eines Gesetzes zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ ausweislich des Plenarprotokolls aus: „Ich nehme die Kritik an sprachlichen Mängeln und an rechtstechnischen Begründungen sehr ernst und will dies nicht erneut beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag erleben. Deswegen neige ich dazu, diesem im Juni mei-ne Zustimmung nicht zu geben. Denn es wird seit Tagen immer wieder an Änderungen von Formulierungen gearbeitet, und ich sehe mich außerstande, dort meine Unterschrift zu leisten.“ Und weiter: „Wir als Landesregierung möchten eine Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Leben erfül-len, d. h. auch Angebote im Internet.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Was hat Ministerpräsident Wulff dazu bewo-gen, dem Gesetzesentwurf doch seine Zustimmung zu geben?

2. Welche Kritikpunkte bzw. Änderungswün-sche hat Ministerpräsident Wulff auf der Ministerpräsidentenkonferenz durchgesetzt, um die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren?

3. Wie denkt die Landesregierung über die Einbeziehung des Bereiches Unterhaltung in die Auftragsbestimmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um in dem Streit zu einer Lösung zwischen den Ländern zu kommen?

Antwort der Landesregierung:

Herr Ministerpräsident Wulff hat wie die Regierungschefs der übrigen Länder auf der Konferenz am 12. Juni 2008 in Berlin den „Arbeitsentwurf“ eines Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages zur Kenntnis genommen und die bisherige Verhandlungsgruppe der Rundfunkkommission (Bay-ern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) beauftragt, diesen Arbeitsentwurf mit der EU-Kommission zu diskutieren. Zugleich soll es weitere Konsultationen und Anhörungen mit den Beteiligten geben. Eine Zustimmung zum derzeitigen Arbeitsentwurf hat es gerade nicht gege-ben. Was die Fragesteller mit der Formulierung „einstimmig zur Kenntnis genommen“ aussagen wollen, erschließt sich der Landesregierung nicht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Herr Ministerpräsident Wulff hat dem Entwurf eine Zustimmung ausdrücklich nicht gegeben.

Zu 2: Herr Ministerpräsident Wulff hat auf der Ministerpräsidenten-konferenz erreicht, dass der vorgelegte Text ausdrücklich nur den Status eines „Arbeitsentwurfs“ erhalten hat, der mit der EU-Kommission zwar erörtert werden soll, über den aber noch nicht - wie ursprünglich erwogen - in abschließende Gespräche mit der EU-Kommission eingetreten wird. Zugleich hat sich Herr Ministerpräsident Wulff mit der Forderung durchgesetzt, dass noch weitere Konsultationen und Anhörungen auch mit allen sonst Beteiligten stattfinden. Der Entwurf soll zudem unter europa- und verfassungs-rechtlichen sowie handwerklich-technischen und finanziellen Aspekten noch einmal sorgfältig geprüft werden. All dies betont den Charakter des vorliegenden Textes als Arbeitsentwurf und die Bereitschaft der Länder, an diesem Text Änderun-gen vorzunehmen, wo immer sich diese als sinnvoll erweisen werden. Gerade hier gilt der Grund-satz „Sorgfalt vor Eile“; denn beim Zwölften Rundfunkänderungs-staatsvertrag geht es in besonderer Weise um grundlegende Fragen zu Status und Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Zu 3: Die Stellung und Bedeutung des Bereichs Unterhaltung in der Auftragsbestimmung des öf-fentlich-rechtlichen Rundfunks ist größtenteils un-ter den Ländern unstreitig. Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung sind die vier wesentlichen Aufgaben der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere hat er Beiträge zur Kultur anzubieten. Das wird im neuen § 11 Abs. 1 des Arbeitsentwurfs deutlich zum Ausdruck gebracht. Zwischen den Ländern ist derzeit lediglich noch offen, ob es im Bereich der nicht sen-dungsbezogenen Telemedien uneingeschränkt möglich sein soll, Unterhaltungsangebote zu un-terbreiten, oder ob dies mit der Einschränkung „Unterhaltungsangebote nur für Kinder und Ju-gendliche“ möglich sein soll oder ob sich der öf-fentlich-rechtliche Rundfunk bei den nicht sendungsbezogenen Telemedien ganz auf Information, Bildung und Kultur konzentrieren soll. Für die Bereiche Fernsehen, Hörfunk und sendungsbezogene Telemedien ist dagegen das Thema Unter-haltung absolut unstreitig.
Hintergrund ist das Unbehagen, welches daraus resultiert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Falle uneingeschränkter Zulässigkeit von Unterhaltung bei sendungsunabhängigen Telemedien beliebig viele elektronische Spiele- und sonstige Unterhaltungsangebote jeglicher Art - finanziert über Rundfunkgebühren - ins Netz stellen könnte. Gerade Angebote solcher Art sind bekanntlich sehr oft mit zunächst hohen Kosten für den Anbieter verbunden und sind deshalb in der Regel in Gestalt kommerzieller Vermarktung im Netz erhältlich. Das Risiko einer durch solche Aktivitäten angelegten Tendenz zur Steigerung der Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erscheint daher in diesem Bereich besonders hoch, während gleichzeitig das vorhandene Angebot im Netz schon heute aufgrund der vielfältigen kommerziellen Angebote sehr breit gefächert vorhanden ist und weiter zunehmen wird. Der Landesregierung geht es also darum, für den Rundfunkstaatsvertrag eine Formulierung zu finden, mit der diesen Risiken für die Gebührenentwicklung Rechnung getragen wird. Es wird Aufgabe der Gespräche und Verhandlungen der kommenden Monate sein, hierfür geeignete Formulierungen zu vereinbaren - ein weiterer Grund, weshalb der gegenwärtig vorliegende Text auf niedersächsisches Betreiben hin zu Recht nur als Arbeitsentwurf gekennzeichnet worden ist.
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Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 13. Plenarsitzung am 3. Juli 2008

Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 32 der Abg. Dr. Silke Lesemann, Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Mehr Frauen in MINT-Fächer - Was unter-nimmt die Landesregierung?

An Fachkräften in sogenannten MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) mangelt es, obwohl hier sehr gute Berufsaussichten und vielfältige Arbeitsmög-lichkeiten bestehen. Dieser Mangel wird seit Längerem vielfach beklagt. Vor allem junge Frauen wählen meist andere Studienfächer. In der Regierungserklärung vom 27. Februar 2008 kündigte die Landesregierung an, die Anzahl der Studienplätze in technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen zu steigern. Künftig sollen insbesondere junge Frauen zur Aufnahme des Studiums einer technischen Fachrichtung bewegt werden.
Mitte Juni ist auf Bundesebene der „Pakt für mehr Frauen in Naturwissenschaften und Tech-nik“ als Teil der Qualifizierungsoffensive gestar-tet. Die Bundesregierung will mit mehr als 40 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik Vorhaben, die auf eine stärkere Orientierung von Frauen aus MINT-Fächern gerichtet sind, stärken und bündeln. Ziel ist u. a., den Anteil der Studienanfängerinnen in den MINT-Fächern um 5 % zu steigern.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie haben sich die Zahlen der Studienan-fängerinnen im Bereich der MINT-Fächer in den vergangenen fünf Jahren an den niedersächsischen Hochschulen entwickelt?

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregie-rung bereits ergriffen, um den Anteil von Studie-renden allgemein und insbesondere von weiblichen Studierenden in den MINT-Fächern zu steigern?

3. Welchen Maßnahmenkatalog wird die Landesregierung vorlegen, um mehr Frauen für Technikberufe zu gewinnen?

Antwort der Landesregierung:

Mit den Maßnahmen zum Hochschulpakt 2020 ist es gelungen, ein deutliches Zeichen zur Förderung der MINT-Fächer an den niedersächsischen Hochschulen zu setzen. Von den im Jahr 2007 im Rahmen des Hochschulpakts geschaffenen rund 450 zusätzlichen Studienmöglichkeiten an den Universitäten betrafen 58 % die MINT-Fächer, darunter ca. 100 als Kapazitätserweiterungen, also in aus-gelasteten Studiengängen. Im Jahr 2008 werden an den Universitäten knapp 1 000 Studienmöglich-keiten zusätzlich geschaffen, davon die Hälfte in den MINT-Fächern (375 sind Kapazitätserweite-rungen). Die Kapazität an den Fachhochschulen wurde im Jahr 2007 um über 1 200 erweitert; 59 % der zusätzlichen Studienanfängerplätze betrafen die MINT-Fächer. Im Jahr 2008 wird die Kapazität dort um über 2 000 Studienanfängerplätze erwei-tert, davon 52 % in den MINT-Fächern. Damit wird durchaus auf den in diesem Bereich sich verschärfenden Fachkräftemangel reagiert.
Hinzukommen Maßnahmen, die eine größere Ak-zeptanz dieser Studienangebote bei Frauen sicherstellen sollen. Die Landesregierung hat sich daher entschlossen, den Gender-Aspekt bei der Gewinnung zusätzlicher Studienanfänger im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 wie folgt zu hono-rieren: Für jede zusätzliche Studienanfängerin (erstes Hochschulsemester) in den MINT-Fächern, über die Anfängerzahlen des Studienjahres 2005/06 hinaus erhält die Hochschule einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 400 Euro. Welche Studiengänge für eine solche Förderung infrage kommen, wird in den Nachträgen zu den Zielver-einbarungen mit den Hochschulen verhandelt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Zahl der Studienanfängerinnen in den MINT-Fächern ist der anliegenden Übersicht zu entnehmen.

Zu 2 und 3: Das Land Niedersachsen hat 1997 begonnen, mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Projekte zu fördern. Der geringer wer-denden Wahl der sogenannten MINT-Fächer in der Oberstufe des Gymnasiums und damit auch den geringer werdenden Studienanfängerzahlen in diesen Fächern sollte so entgegengewirkt werden. Die Wahl der MINT-Fächer in der Oberstufe hat sich seither stabilisiert, allerdings noch auf niedrigem Niveau.
Niedersachsen hat die Naturwissenschaften im Gymnasium in den Sekundarbereichen I und II gestärkt und durch die Möglichkeit eines naturwis-senschaftlichen Wahlpflichtbereichs in den Schuljahrgängen 7 bis 9 und die Wahl eines mathema-tisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkts in der gymnasialen Oberstufe weitere Anreize geschaffen.
Es sind 14 naturwissenschaftlich-technische Labore zusammen mit Universitäten und Betrieben entstanden, die vom Land unterstützt werden. Das Land hat sich an naturwissenschaftlichen Modellversuchen beteiligt und hat selbst Schulversuche initiiert.
Viele Angebote haben sich in den letzten Jahren vielfältig und eigenständig vor Ort weiterentwickelt. Weitere außerschulische Lernorte werden bereits geplant, um in den Regionen des Landes ein An-gebot vorzuhalten, das das Interesse der Schülerinnen und Schüler an den MINT-Fächern fördert und die klugen Köpfe fordert.
Veranstaltungen, wie der IdeenExpo, die im Herbst 2007 von mehr als 160 000 an Interessierten be-sucht wurde, kommt besondere Bedeutung zu, um junge Menschen für die Natur- und Ingenieurwissenschaften zu begeistern und Schülerinnen und Schüler zu motivieren, ein entsprechendes Studi-um aufzunehmen. Die Landesregierung wird derar-tige Aktivitäten auch weiterhin aktiv unterstützen.
In Niedersachsen ist die Motivierung von jungen Frauen für die Aufnahme eines technisch-naturwissenschaftlichen Studiums Teil der Gleichstel-lungspolitik an Hochschulen. So wurden bereits mit Mitteln des Hochschulsonderprogramms II/III Projekte an der TU Braunschweig (Technik zum Be-greifen) und den (damaligen) Fachhochschulen Oldenburg, Ostfriesland, Wilhelmshaven in Kooperation mit der Fachhochschule Osnabrück (Motivation von Frauen und Mädchen für ein Ingenieurstudium) gefördert. Im Rahmen des Hochschulwis-senschaftsprogramms (HWP) - Programmteil Chancengleichheit - wurden insbesondere Mento-ringprojekte gefördert, um junge Frauen für ein naturwissenschaftlich-technisches Studium zu motivieren, weil sich dieser Ansatz als sehr effektiv herausgestellt hatte. Zu diesen Mentoringprojekten liegen zwei umfängliche Evaluationen vor.
Beispielhaft sei das Projekt „Förderung des weibli-chen wissenschaftlichen Nachwuchses in den Kernfächern der Leibniz Universität Hannover, der Technischen Universität Braunschweig und der Technischen Universität Clausthal als Beitrag der Qualitätsentwicklung der Niedersächsischen Tech-nischen Hochschule - FwwN-NTH“ genannt. Koordiniert durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin in Form einer Projektstelle, sollen z. B. für Studentin-nen, Absolventinnen, Provendinnen, aber auch Post-Docs, Juniorprofessorinnen und Habilitandinnen Veranstaltungen zur Beratung, zum Coaching und zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen durchgeführt sowie Workshops und Foren in Be-zug auf „Promotionsfahrpläne“ oder zum Austausch untereinander veranstaltet werden. Das MWK unterstützt dieses Projekt mit 60 000 Euro pro Jahr für die Dauer von drei Jahren.
Zur Stärkung der Attraktivität der MINT-Fächer an den Hochschulen selbst haben Landesregierung und Hochschulen im Zukunftsvertrag vom Oktober 2005 die Einführung der leistungsorientierten Mittelverteilung zwischen Universitäten und Fachhochschulen vereinbart. Zu der Ausgestaltung der bestmöglichen Mittelverteilung ist bewusst ein Gleichstellungsfaktor eingebaut, der sich seit 2006 auch als wirksam erwiesen hat.
(Tabelle siehe Anlage 1 am Ende des Berichts) nachzulesen auf der Internetseite des Landtags (www.landtag-niedersachsen.de) unter den Stenografischen berichten: Niedersächsischer Landtag, Stenografischer Bericht, 13. Sitzung, Hannover, den 3. Juli 2008, S. 1476/1477
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Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 10. Plenarsitzung am 6. Juni 2008

Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 13 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Da-niela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostock und Wolfgang Wulf (SPD)

Wann kommt die von Minister Stratmann angekündigte Revolution?

In der Regierungserklärung vom 8. November 2006 kündigte Minister Stratmann eine „Revolution“ an: Aus der Technischen Universität Braunschweig, der Technischen Universität Clausthal und der Leibniz Universität Hannover soll eine „trilokale Einrichtung“ im Sinne einer NTH, einer Niedersächsischen Technischen Hochschule, entstehen. Am 16. April 2007 unterzeichnete der Minister für Wissenschaft und Kultur mit den drei Hochschulpräsidenten eine gemeinsame Erklärung, in der die einzelnen Schritte zur Errichtung der NTH festgelegt wur-den.
Folgendes Vorgehen wurde in der gemeinsa-men Erklärung vereinbart: Um verfassungs-rechtlichen Vorgaben zu genügen, soll die nor-mative Absicherung des Projekts in einem ei-genständigen Gesetz erfolgen. Bis Ende 2007 soll ein entsprechender Gesetzentwurf erarbei-tet sein und „unverzüglich nach Beginn der neuen Wahlperiode im Frühjahr 2008 in die parlamentarische Beratung des Niedersächsischen Landtages eingebracht werden“. Einzelne Etappen sollen bereits auf der Grundlage von § 36 a NHG zurückgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist die Errichtung gemeinsamer Fakultäten als erster Schritt vorgesehen.
Als materieller Anreiz zur Beförderung des NTH-Prozesses wurde im Landeshaushalt 2008 ein Betrag von 5 Millionen Euro für gemeinsa-me Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand zur Errichtung gemeinsa-mer Fakultäten, besonders in den Pilotfakultäten Physik, Bauingenieurwesen und Informatik, und welche gemeinsamen Studiengänge sind konkret in der Planung?

2. Wann wird die Landesregierung den für das Frühjahr 2008 angekündigten Gesetzentwurf einbringen, und zu welchem Zeitpunkt ist das Inkrafttreten des Gesetzes geplant?

3. Sind die den Hochschulen in Aussicht ge-stellten 5 Millionen Euro für gemeinsame Forschungsprojekte diesen zur Verfügung gestellt worden? Wenn nein, warum nicht?

Antwort der Landesregierung:

Ziel der Errichtung der NTH ist es, durch eine in-tensive, institutionalisierte Zusammenarbeit der drei technisch ausgerichteten Universitäten Nie-dersachsens in den Ingenieurwissenschaften ein-schließlich der Architektur, der Informatik sowie der Naturwissenschaften und der Mathematik ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Vorrangige Aufgabe der NTH soll es sein, die Wis-senschaften durch Lehre und Studium, Forschung und Entwicklung, Förderung des wissenschaftli-chen Nachwuchses, Weiterbildung und Dienstleis-tungen zu fördern. Zu diesem Zweck sollen neue Forschungsschwerpunkte errichtet bzw. vorhande-ne vertieft und erweitert werden. Durch die NTH sollen diese Bereiche in den einbezogenen Fä-chergruppen und Fächern mehr als bisher arbeits-teilig organisiert werden, um durch die Bildung wissenschaftlicher Zentren eine Konzentration der wissenschaftlichen Exzellenz zu erreichen.
Mit der NTH soll Niedersachsen im Wettbewerb um überregionale und europäische Forschungs-fördermittel leistungsfähiger werden, etwa durch gemeinsame Graduiertenkollegs, Graduate Schools, Sonderforschungsbereiche und For-schungszentren, auch unter Einbeziehung außer-universitärer Forschungseinrichtungen. Für die in der Forschung Tätigen ergeben sich erheblich verbesserte Kooperationsmöglichkeiten. Ein Mehrwert für die Studierenden liegt in einer größe-ren Wahlfreiheit, in einem gegenüber den Einzel-standorten fachlich wesentlich breiteren und damit attraktiveren Studienangebot, bis hin zu gemein-samen Studiengängen mit Modulen an zwei oder drei Standorten.
Zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen und rechtlichen Konzeption zur Umsetzung dieses Prozesses wurde ein „Lenkungskreis“, bestehend aus den drei Präsidenten und Vertretern des MWK, sowie zwei Arbeitsgruppen „Lehre“, bestehend aus den Vizepräsidenten für Lehre und Vertretern des MWK, und „Forschung“, bestehend aus den Vize-präsidenten für Forschung und Vertretern des MWK, gebildet. Ausschlaggebend für die Rechts-struktur der NTH ist insbesondere, welche Anfor-derungen die DFG an die NTH stellt, damit diese antragsberechtigt im Sinne der nächsten Runde der Exzellenzinitiative oder für die Förderung von Sonderforschungsbereichen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Laufe der Beratungen des Lenkungskrei-ses und der AG Forschung hat sich gezeigt, dass es derzeit nicht sinnvoll ist, die Errichtung der NTH im Wege der Einrichtung gemeinsamer Fakultäten gemäß § 36 a des Niedersächsischen Hochschul-gesetzes (NHG) zu fördern. Zunächst sollen die jeweiligen Fakultäten der Mitgliedsuniversitäten gemeinsame Entwicklungsplanungen erstellen, die auf die verbesserte Zusammenarbeit und die wis-senschaftliche Schwerpunktbildung gerichtet sind.
Die NTH soll nach den derzeitigen Planungen ge-meinsame Promotionsstudiengänge anbieten und darauf hinwirken, dass die Mitgliedsuniversitäten auch gemeinsame Masterstudiengänge anbieten. Grundlage hierfür ist ebenfalls die o. g. gemeinsa-me Entwicklungsplanung. Planungen für gemein-same Studiengänge der Mitgliedsuniversitäten der NTH laufen, sind jedoch noch nicht in einem zu veröffentlichenden Stadium.

Zu 2: Es ist beabsichtigt, dass das Kabinett in Kür-ze den Gesetzentwurf zur NTH berät und danach das Anhörungsverfahren eingeleitet wird. Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag ist daher nach der Sommerpause zu rechnen. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist der nächstmögliche Zeitpunkt nach Verabschiedung des Gesetzes vorgesehen.

Zu 3: Die Mitgliedsuniversitäten der NTH haben eine Vielzahl von Antragsskizzen für kleinere ge-meinsame Forschungsprojekte (Bottom up) bei der AG Forschung eingereicht. Nach einer Vorauswahl wurden 19 Antragsteller aufgefordert, Vollanträge einzureichen, die danach von der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN) begutachtet werden sollen. Außerdem wurden die Berei-che Informatik, Physik und Bauingenieurwesen aufgefordert, jeweils einen übergreifenden For-schungsantrag für eine Graduate School oder ein großes Forschungsprojekt, das in einem Sonder-forschungsbereich münden könnte, einzureichen. Der Bereich Informatik hat bereits einen Vollantrag eingereicht, der sich zurzeit zur Begutachtung bei der WKN befindet. Der Bereich Physik wurde auf-grund der eingereichten Antragsskizze aufgefor-dert, einen Vollantrag einzureichen. Aufgrund der Verzögerungen bei gemeinsamen Antragstellun-gen und der noch ausstehenden Begutachtungen der WKN für die Forschungsanträge haben die Mitgliedsuniversitäten der NTH noch keine Mittel aus den in Aussicht gestellten 4 Millionen Euro für übergreifende Forschungsprojekte erhalten. Die restlichen Mittel in Höhe von 1 Million Euro sind vorgesehen für Geräteausstattung, Umbau- und Personalkosten für Wechsel von Professoren/in-nen zwischen den Mitgliedsuniversitäten, erhöhte Mobilität der Lehrenden und übergangsweise ver-besserte, hochschulübergreifende Infrastruktur.

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Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - 10. Plenarsitzung am 6. Juni 2008

Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 27 der Abg. Dr. Silke Lesemann, Daniela Krause-Behrens, Dr. Gabriele Andretta, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostock und Wolfgang Wulf (SPD)

Belohnung von ehrenamtlichem Engagement von Studierenden - Folgen den Worten auch Taten?

In der für die 16. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages zwischen CDU und FDP geschlossenen Koalitionsvereinbarung 2008 bis 2013 heißt es: „Talentierte und motivierte junge Menschen wollen wir frühzeitig fördern und deren Bildungschancen erhöhen. Deshalb werden wir neben den sozialverträglich ausgestalteten Studienbeiträgen ein erweitertes Stipendien- und Förderangebot aufbauen: Wir wollen das Stipendienangebot für besonders Begabte stärken, aber auch die finanzielle Situation kinder-reicher Familien, Familien mit besonderen Problemlagen verbessern sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement von Studierenden berücksichtigen.“
Nach Auffassung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) widersprechen die Regelungen bezüglich der Ausnahmen und Befreiungen dem Zweck der Erhebung von Studiengebühren, nämlich der Generierung von Mitteln zur Ver-besserung der Qualität der Lehre und der Stu-dienbedingungen. Soweit soziale Gründe eine solche Befreiung erforderlich machen, liegt es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 im Verantwortungsbereich der Länder, die zusätzlichen Kosten zu tragen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Zu welchem Semester, in welchem Umfang und in welcher Höhe plant die Landesregierung die Erweiterung des Stipendienangebotes?

2. Welche Kriterien müssen für die Landesregierung von Studierenden erfüllt sein, um in die Förderung für Studierende aus kinderreichen Familien, für Studierende aus Familien mit besonderen Problemlagen und in die Förderung von ehrenamtlichem Engagement aufgenommen zu werden?

3. Ist die Landesregierung bereit, den Hochschulen die durch soziale Befreiungsregelungen bedingten Ausfälle von Studiengebühren zu erstatten? Wenn nein, soll das versprochene erweiterte Stipendien- und Förderangebot von den Hochschulen aus Studiengebühren finanziert werden?

Antwort der Landesregierung:

Mit der Einführung von Studienbeiträgen sollen insbesondere die Lehr- und Studienbedingungen im Interesse der Studierenden und damit deren Berufsaussichten verbessert werden. Deshalb sollen grundsätzlich auch alle Studierenden, die an den zu erwartenden zusätzlichen Leistungen der Hochschulen partizipieren, zur Zahlung der Stu-dienbeiträge verpflichtet sein. Ausnahmen sind im Wesentlichen nur dann vorgesehen, wenn Studie-rende wegen der Erziehung eines Kindes oder der Pflege naher Angehöriger besonderen Belastun-gen ausgesetzt sind, die ein zügiges Studieren beeinträchtigen (§ 11 Abs. 3 NHG). Die sogenann-te Härtefallregelung u. a. bei studienzeitverlän-gernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung sieht darüber hinaus vor, dass der Studienbeitrag auf Antrag ganz oder teil-weise erlassen werden kann, wenn die Entrichtung zu einer unbilligen Härte führen würde (§ 14 Abs. 2 NHG).
Die Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Ausbildung ist international üblich. So werden in Europa z. B. in Großbritannien, in den Nieder-landen, in der Schweiz und in Österreich Studien-beiträge erhoben. In den USA, in Kanada, in Aus-tralien und Japan sind Studienbeiträge ebenfalls selbstverständlich.
Studienbeiträge sorgen für soziale Ausgewogen-heit in der Bildungsfinanzierung. Derzeit finanziert die Gesamtheit der Steuerzahler den Hochschulabsolventinnen und -absolventen in der Regel persönliche Vorteile. Dazu gehört vor allem ein geringeres Risiko im Hinblick auf Arbeitslosigkeit; denn die Arbeitslosenquote von Hochschulabsolventinnen und -absolventen liegt seit Jahren un-terhalb der Hälfte der allgemeinen Arbeitslosenquote. Grundsätzlich ist ein erfolgreiches Hochschulstudium deshalb eine gute Investition in die eigene Zukunft. Hochschulabsolventinnen und -absolventen erzielen im Durchschnitt ein höheres Einkommen, wenn sie das Studium zügig abgeschlossen haben, in der Regel auch ein höheres Lebenseinkommen. Sie haben ferner bessere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Ihre Beteiligung an den Kosten des Studiums ist daher auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.
Die zitierte Auffassung der Hochschulrektorenkonferenz verkennt, dass die Einführung von Studienbeiträgen auch zu einem besseren Verhältnis zwi-schen Hochschule und Studierenden führen soll und führt.
Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung für die 16. Wahlperiode wird ein erweitertes Stipendien- und Förderangebot erarbeitet, um damit ins-besondere besonders Begabte zu fördern, herausragendes ehrenamtliches Engagement zu berück-sichtigen sowie die finanzielle Situation kinderrei-cher Familien mit besonderen Problemlagen zu verbessern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Entwicklung der erweiternden Sti-pendien- und Förderangebote einschließlich der Kriterien ist noch nicht abgeschlossen. Die Hoch-schulen werden in diesen Prozess einbezogen.

Zu 3: Die Erstattung von Ausfällen an Einnahmen aus Studienbeiträgen durch Befreiung von der Studienbeitragspflicht und aufgrund der Anerken-nung einer unbilligen Härte durch das Land ist nicht vorgesehen. Stipendien an Studierende nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 NHG, die aufgrund besonderer Leistungen und herausgehobener Befähi-gungen sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich vergeben werden, können nach § 11 Abs. 1 Satz 5 2. Halb-satz NHG mit Einnahmen aus Studienbeiträgen finanziert werden. Die Frage der Finanzierung der weiteren Stipendienangebote wird im Zuge der Entwicklung des Förderangebots geklärt.

 

 
 

 
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